„Ein weltweit einmaliger Digitalisierungsrückschritt kann in letzter Minute verhindert werden. Wir sind fest davon überzeugt, dass gerade die Kundinnen und Kunden gegen tonnenweise sinnlosen Papiermüll sind“ ist Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, überzeugt.
In § 62 Abs. 2 TKMoG findet sich in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung eine Regelung, die vorsieht, dass die ladungsfähigen Anschriften sämtlicher Drittanbieter nicht nur auf einer Internetseite angegeben werden müssen und für den Beschwerdefall zusätzlich unter der auf der Rechnung angegebenen Telefonnummer abgerufen werden können, sondern nun immer zusätzlich auf jeder monatlichen Rechnung, völlig unabhängig von Kundennachfragen, vollständig aufgedruckt werden müssen.
Dies käme einem Supermarkt-Kassenbon mit den ladungsfähigen Anschriften der Hersteller sämtlicher eingekaufter Produkte gleich – für den höchst seltenen Fall, dass der Kunde den Hersteller verklagen möchte. Seit Jahrzehnten werden viele Produkte in der TK-Branche, wie bei Plattformen üblich, für Drittanbieter vertrieben.
Nicht nur seitenweise Papierverschwendung oder steigende Portokosten sind die Folge, sondern eine Verteuerung der Telefondienste und das Verschwinden der kleinen Anbieter, die diese Verteuerung für die zusätzlich erforderlichen Prozesse bei Zehntelcentmargen nicht überleben werden.
Dabei bietet die Lösung der digitalen Auskunft plus Telefonauskunft eine optimale Lösung, die sich bei 0900er-Rufnummern praktisch ohne Kundenbeschwerden bewährt hat.
Jürgen Grützner: „Umweltbelastung ohne jeden zusätzlichen Nutzen für die Kunden, Bürokratie statt Digitalisierung – das muss verhindert werden. Daher haben wir die die Verbraucherschutzministerin Lambrecht sowie Wirtschaftsminister Altmaier und Infrastrukturminister Scheuer heute nochmals dringend aufgefordert, die notwendigen Anpassungen im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vorzunehmen.“