Gerade für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es aus Sicht des VATM besonders wichtig, dass die Förderung nachhaltigen Ausbau unterstützt und nicht allein auf die Erreichung politischer Ziele bis 2018 ausgerichtet ist. „Dort, wo FTTB/H-Ausbau* heute bereits sinnvoll umgesetzt werden kann, muss diese Option stärker in der Bewertungsskala, dem sogenannten Scoring, berücksichtigt werden. Hier darf keine falsche Priorisierung erfolgen“, so VATM-Präsident Witt.
„Wir begrüßen, dass Betreibermodelle grundsätzlich gefördert werden können. Mit der knappen Zeitvorgabe, dass geförderte Projekte bis 2018 bereits vollständig abgeschlossen sein sollen, ist wenig Raum für einen nachhaltigen Ausbau. Damit besteht faktisch eine deutliche Bevorzugung des Wirtschaftslückenmodells und eines reinen FTTC**-Ausbau, der nur bis zum Kabelverzweiger reicht, aber nicht dort, wo es sich heute schon rechnet, bis ins Haus“, so Witt.
Positiv zu werten seien unter anderem das Bekenntnis zur technologieneutralen Förderung, die Vorgaben zur Ausschreibungs- und Vergabetransparenz sowie, dass der Geförderte gemäß der NGA-Rahmenrichtlinie diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten muss. „Auch, dass bei Anträgen darauf geachtet werden soll, ob neben Privatkunden auch Gewerbegebiete gefördert werden, ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Ein spezifisches Förderprogramm für Geschäftskundenanschlüsse wäre eine sinnvolle Ergänzung“, sagt der VATM-Präsident.
Witt unterstreicht: „Der zeitliche Druck ist allen bewusst; umso wichtiger ist eine enge Zusammenarbeit der Stakeholder zu diesen Themen in der Netzallianz.“
* FTTB=Fibre to the Building/Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude; FTTH=Fibre to the Home: Glasfaseranschlüsse bis zur Wohnung, zum Endkunden
** FFTC=Fibre to the Curb/Glasfaseranschlüsse bis zum Kabelverzweiger (KVz)