"Es ist von großer Bedeutung, dass Deutschland mit einem ausgewogenen Vorschlag dieses wichtige Thema in Europa vorantreibt. Wir müssen die Möglichkeiten des Internets als Treiber für Innovation, Arbeitsplätze und Wohlstand nutzen und gleichzeitig Meinungsvielfalt und Wettbewerb sicherstellen", fordert Martin Witt, Präsident des VATM. Netzneutralität betrifft die Bürger, aber auch die gesamte Wirtschaft, die den Umbau hin zur Digitalisierung und Industrie 4.0 stemmen muss, damit Deutschland und Europa wettbewerbsfähig bleiben. Der VATM unterstützt deshalb sowohl den Erhalt von Best Effort als auch die Möglichkeit, qualitätsgesicherte Spezialdienste anzubieten.
Dabei darf die Diskussion aus Sicht des VATM nicht auf der Vergangenheit des Internet basierend geführt werden. Bandbreiten von teils unter einem Mbit/s bis zu 16 Mbit/s waren die Regel und Best Effort stand für nichts anderes als das Prinzip sehr eingeschränkter Qualitätskontrollmöglichkeiten. Das "bestmögliche Bemühen" war dem Umstand geschuldet, dass es gerade der ursprüngliche revolutionäre Sinn des Internet war, dass sich Daten-Pakete ihren Weg durchs Netz selber suchten. Heute kann den Kunden, wie auch den Anbietern von Diensten, Qualität technisch gesichert zur Verfügung gestellt werden. Das ist der Treiber der Entwicklung neuer Dienste, des wachsenden Interesses der Kunden und letztlich des kostenintensiven Netzausbaus.
"Es gibt eine Nachfrage nach "Quality of Service" und zwar sowohl seitens der Dienste als auch seitens der Endkunden. Netzneutralität muss daher heute mehr als ein "Bemühen" bedeuten. Endkunde und Diensteanbieter sollten das bekommen können, was sie sich wünschen. Entscheidend wird sein, dass alle Nachfrager zu fairen Bedingungen Zugang zu den Netzen bekommen, um den Kunden ebenfalls derartige hochqualitative Dienste anbieten zu können."
Trotz des im Grundsatz richtigen Ansatzes der Bundesregierung bleiben aus VATM-Sicht präzisierungsbedürftige Punkte, so insbesondere das angedachte Verhältnis zwischen Spezialdiensten und offenem Internet sowie die Frage, wer über die Einordnung als Spezialdienst entscheidet. "Nicht der Staat, sondern Diensteanbieter und Verbraucher müssen zukünftig über die benötigte oder gewünschte Qualität entscheiden können", fordert VATM-Präsident Witt. Auch die Ermächtigung einer Behörde, pauschal Mindestanforderungen an die Dienstqualität aufzuerlegen, ist vor diesem Hintergrund - so generell gefasst - sicher noch einmal zu überprüfen", glaubt er.
Aus Sicht des VATM bestehen nicht nur Fragen bei der Bereitstellung neuer qualitätsgesicherter Dienste, sondern auch hinsichtlich anderer Kommunikationsdienste. "Wenn man die aktuellen Probleme in den USA in Europa vermeiden will, müssen wir zudem nicht nur auf die Zugangsnetze, sondern auch auf die Zuführungsnetze und die Netzknoten achten, an denen weltweit Internetverkehr übergeben wird", mahnt Witt. "Das Ziel der Bundesregierung begrüßen wir, jedoch ist der Vorschlag aus unserer Sicht an einigen Stellen noch zu unpräzise, um EU-weit Planungs- und Rechtssicherheit zu erreichen. Es gibt noch Nachbesserungsbedarf."