Sogar die europäischen Verbraucherschützer gehen wegen der geltenden künstlich hohen TAL-Preise auf die Barrikaden und haben sich mit einem Schreiben an die EU-Kommission gewandt. Zu Recht kritisieren sie, dass hohe Entgelte nicht zu einem flächendeckenden Ausbau beigetragen haben. "In Deutschland wird nach mehr als zehn Jahren auch ganz offenkundig, dass zu hohe Mietpreise den Breitbandausbau bis zum Kabelverzweiger massiv behindern", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Der Netzausbau bis zu den grauen Verteilerkästen am Gehwegrand ist zumindest hierzulande von allergrößter strategischer Bedeutung für die nächsten Jahre. Hier entscheidet sich, ob wir in Deutschland eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s und mehr bekommen oder nicht", so Grützner.
Der VATM-Geschäftsführer unterstreicht: "Die Telekom baut meist dort, wo die Kabelnetzbetreiber schon größte Konkurrenz machen. Und der Ausbau mit Glasfaser bis in alle Häuser - FTTH - in Deutschland wird eher 20 als 10 Jahre dauern. Daher müssen wir es schaffen, die Glasfaser wenigstens bis in alle Gemeinden zu bekommen. Wer aber hier investieren will, und das sind fast ausschließlich die Wettbewerber der Telekom, der darf nicht mit Mietentgelten für die letzten hundert Meter vom Ausbau abgehalten werden, die aufgrund eines fiktiven Neupreises für das quasi abgeschriebene Kupfernetz festgelegt werden."
Mit den künstlich hohen Vorprodukt-Preisen sollten Investitionen der Kabelnetzbetreiber und der Unternehmen, die Glasfaser bis zum Haus und zur Wohnung (FTTB/FTTH) ausbauen, angeregt werden. Grützner: "Heute müssen wir endlich erkennen, dass diese Strategie bei der vor uns liegenden politischen Herausforderung nicht mehr hilft, sondern sogar schadet. Statt 80 bis 100 Milliarden über Jahrzehnte in den FTTB/H-Ausbau zu stecken, müssen wir erst versuchen, den zehn Mal billigeren FTTC-Ausbau bis zum Kabelverzweiger zu schaffen, wenn wir die Ziele der Bundesregierung ernst nehmen. Wer bei diesen völlig veränderten Herausforderungen und - dank Vectoring - technologischen Entwicklungen eine 'Stabilität der Preise' als Regulierungsaufgabe ansieht, der lässt die Chance für eine moderne investitionsfördernde Regulierung ungenutzt."
§2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) fordert demgegenüber, gerade die Ziele des flächendeckenden Breitbandausbaus und entsprechender Investitionen stärker als bislang zu berücksichtigen. "Damit fordert das TKG nicht Stabilität, sondern Umdenken und Planungssicherheit - und zwar nicht für den Ex-Monopolisten, der den Ausbau in bereits gut versorgten Gebieten forciert, sondern die Unterstützung der Investoren, die Gebiete ohne Breitbandversorgung erschließen", betont Grützner.