Abschaffung der EU-Roaminggebühren: "Die von der EU seit vielen Jahren verfolgte schrittweise Senkung der Roaminggebühren halten wir für nachziehbar, aber nicht eine willkürliche 'Absenkung' auf 0 Cent", sagt Grützner. Hier habe die EU-Kommission nicht Wort gehalten: Das Versprechen, die vor zwei Jahren angepasste Roaming-Regulierung würde regulatorische Sicherheit bis 2022 schaffen, wird nicht eingehalten. "Eine Erklärung, warum sich die Kosten der Netzbetreiber binnen zwei Jahren so schnell geändert haben sollen, bleibt die EU-Kommission schuldig", so der VATM-Geschäftsführer. Das vorgebrachte Argument, Roamingentgelte würden in einem echten Binnenmarkt der Vergangenheit angehören, verkennt, dass die Nutzung fremder Netze mit Kosten verbunden ist und der Netzausbau von unterschiedlichen Investoren vorangetrieben wird. "Natürlich müssen angemessene Preissenkungen rational diskutiert werden, keinesfalls ist jedoch eine politisch festgesetzte Absenkung auf null mit dem Verweis auf den Binnenmarkt wirtschaftspolitisch zu begründen. Sie entspricht auch nicht die dem Kunden gegenüber völlig unstrittig erbrachten Leistungen", kritisiert der VATM-Geschäftsführer. Schließlich stehe das Geschäftsmodell der Flatrates auf dem Spiel, da den Unternehmen durch die Auslandsnutzung Kosten entstehen, aber vom Kunden nicht durch Roaming bezahlt werden müssen.
Einheitliche Bereitstellung von Vorleistungsprodukten: Der Verband begrüßt grundsätzlich die Aktivitäten der Europäischen Kommission zur europäischen Standardisierung von Vorleistungsprodukten. Sie müssen jedoch differenzierter und praxisnäher ausgestaltet werden.
Grenzüberschreitende Tätigkeiten: Der Vorschlag sieht vor, dass europaweit tätige Unternehmen zukünftig nur noch der Regulierungsbehörde des Firmensitzes unterliegen. Letztendlich bedeutet dies, dass ein Regulierer damit auch für andere Staaten mitbestimmen soll. "Dies ermöglicht eine Verlagerung des Hauptfirmensitzes und einen Wettbewerb der regulierungsschwachen EU-Staaten um neue Firmensitze. Vor allem aber wird damit jedwede deutschlandspezifische Regulierung ausgehebelt", sagt der VATM-Geschäftsführer.
EU-weite Regelungen zur Netzneutralität: Es sollen Vereinbarungen zwischen Internetanbietern und Endkunden über Datenvolumen und Übertragungsgeschwindigkeiten möglich sein. Hierbei sollen auch Vereinbarungen zu erweiterten Qualitätsklassen zugelassen sein. Der VATM befürwortet, dass umfangreiche Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, wenn Diskriminierungen oder Verwerfungen im Markt erkennbar sind, nicht aber im Vorfeld ohne solche Diskriminierungen und Verwerfungen. Die eingeräumte Flexibilität, als Netzbetreiber die Kundenwünsche bedienen zu können, wird vom VATM ausdrücklich begrüßt. Diese eingeräumte Flexibilität ist investitions- und innovationsfördernd, im Gegensatz zur derzeitigen geplanten Netzneutralitätsverordnung der Bundesregierung.
Frequenzpolitik: Aus Sicht des Verbandes ist es grundsätzlich zu unterstützen, dass die Möglichkeiten der Funknutzung erweitert und harmonisiert werden sollen - allerdings müssen zukünftige Rahmenbedingungen bei der Frequenzvergabe, den Bestimmungen in den Bereichen Zuweisung und Nutzungsdauer, Gewährleistung stabiler Investitionsbedingungen auch weiterhin nationale Lösungen ermöglichen, um möglichst eine breite politische und gesellschaftliche Akzeptanz im Vorfeld zu schaffen.