Zu einer ganz wichtigen Erkenntnis scheint die Expertenkommission, die Bundeswirtschaftsminister Gabriel ins Leben gerufen hat, aber gleichwohl gekommen zu sein. Die in der Kommission als Anreizmöglichkeit zunächst diskutierte "Aussetzung von Regulierung" wurde ebenso fallengelassen wie die zweite Option, nämlich höhere Preise als "Risikoaufschlag" bei Vorleistungsprodukten. "Die Kommission ist nach näherer Befassung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Veränderung der Regulierung einseitig zu Gunsten des regulierten Unternehmens nicht zu mehr Investitionen in den Breitbandausbau führen kann", fühlt sich Witt bestätigt: "Als 'Regulierungsanpassung' wird nun vorrangig die 'Finanzierung durch Vergabe von (subventionierten) Konzessionen' vorgeschlagen."
"Das Konzessionsmodell erfährt aktuell allerdings im Energiebereich als zu ineffizient eine breite Ablehnung. Auch die Bezugnahme auf das bayerische Breitbandförderprogramm erstaunt, durch das faktisch fast ausschließlich ein FTTC-Ausbau - Ausbau mit Glasfaser bis zum Kabelverzweiger am Gehwegrand - erfolgt. Gerade dieses Programm erfüllt nicht die Sichtweise der Expertenkommission selbst, die eine konsequentere Ausrichtung auf die Erreichung deutlich höherer Bandbreiten als 50 Mbit/s fordert. Nicht einmal der Einsatz der Vectoring-Technologie ist zudem nach dem bayerischen Förderprogramm erlaubt. Der Ausbau wird hier ganz überwiegend durch die Telekom lediglich in FTTC-Qualität gefördert, was die von der Expertenkommission kritisierte 'spätere neuerliche Investitionsrunde' aber gerade erforderlich machen wird. Hier wird es mit großer Sicherheit schon in wenigen Jahren zu einer weiteren erheblichen Belastung des bayerischen Haushaltes und der Bürger kommen", befürchtet der VATM-Präsident.
Als zweites wichtiges Thema sieht die Kommission das Thema Netzneutralität. Das Ziel, "Preisdifferenzierung und Netzneutralität" zu schaffen, bleibe vage, obwohl die Schaffung "klarer Rahmenbedingungen" empfohlen werde. "Die Forderungen nach 'Non-Discrimination' und 'traffic management' sowie 'Mindeststandards des Best-Effort-Internet' vermögen keine neuen Impulse zu setzen und führen mit der Forderung, hier heute bereits staatliche Regeln für erst zukünftige Entwicklungen zu schaffen, aus unserer Sicht eher in die falsche Richtung", so Witt.
Auch massive Nachfrageprobleme werden von der Kommission gesehen, aber lediglich als dritter Bereich unter dem Titel "Nutzungssteigerung der digitalen Infrastruktur durch Unterstützung der Entwicklung von Dienstleistungen und durch angewandte Forschung" abgearbeitet, ohne neue Aspekte zu diskutieren.
Mit der "Schaffung von europäischen Alleinstellungsmerkmalen [...]" soll schließlich die Digitalwirtschaft in Deutschland wieder zu den führenden Nationen der Welt aufschließen können. Auch hier lassen sich die Relevanz, Durchführbarkeit und Wirksamkeit schwer abschätzen. Der VATM hat sich daher mit Sorge an den Vorsitzenden der Kommission Prof. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), gewandt. Der Verband ist der festen Überzeugung, dass ein weiterer schneller Breitbandausbau und die Erreichung der Ziele der Bundesregierung von einer möglichst hohen Planungssicherheit für die Investoren abhängen. "Der Bericht der Expertenkommission erfüllt diese Zielsetzung noch nicht ausreichend. Wichtige Rahmenbedingungen und konkrete Optionen für die Zeit nach 2018 einschließlich der hierfür richtigen Förderszenarien werden nicht diskutiert. Hier werden wir als Verband ansetzen und den Diskurs gerne aufnehmen", unterstreicht VATM-Präsident Witt.