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Gigabit-Ausbau beschleunigen - DigiNetz-Gesetz und Regulierungs-Spruchpraxis anpassen

Glasfaser-Investitions-Mikado vermeiden - Gemeinsame Infothek von BUGLAS und VATM mit Experten von BMVI, Bundesnetzagentur, WIK und Kanzlei Loschelder

(PresseBox) (Köln, )
Dem eigentlichen Zweck, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu beschleunigen, wird das DigiNetz-Gesetz in seiner aktuellen Fassung in wesentlichen Teilen nicht gerecht, so ein Fazit der über 60 Teilnehmer der gestrigen gemeinsamen Infothek von BUGLAS und VATM. Die Regeln zu Mitverlegung und Mitnutzung sind bislang nicht so konzipiert, dass sie zu einer höheren Ausbaugeschwindigkeit führen, sondern vielmehr zu einem erhöhten Risiko für das jeweils zuerst investierende Unternehmen. „Unsere ausbauenden Unternehmen brauchen Planungssicherheit und kein Investitions-Mikado nach dem Motto ‚Wer sich zuerst bewegt, verliert‘“, so die Verbands-Geschäftsführer Wolfgang Heer (BUGLAS) und Jürgen Grützner (VATM) unisono.

„Unstrittig ist, dass Open Access Kunden und Unternehmen große Vorteile bringt“, so Heer und Grützner weiter: „Dafür brauchen wir vorausschauend dimensionierte Netze, die einen geeigneten Zugang ermöglichen. Statt Netze zu überbauen, müssen diese vielmehr bestmöglich ausgelastet werden. Wenn ein Unternehmen einen fairen Open Access anbietet, kann es keinen Grund geben, das Netz quasi per Gesetz zu überbauen und damit sehenden Auges das Risiko einzugehen, dass der Netzausbau für den first mover unwirtschaftlich wird.“ Bislang ist das DigiNetz-Gesetz so ausgestaltet, dass es der Bundesnetzagentur so gut wie keinen Spielraum bietet, einen ökonomisch nachteiligen Überbau im Zuge von Mitverlegung zu unterbinden.

BUGLAS und VATM plädieren daher dafür, einerseits das DigiNetz-Gesetz im Sinne seines eigentlichen Ziels anzupassen und auf der anderen Seite die Spruchpraxis der bei der Bundesnetzagentur zuständigen Beschlusskammer 11 so fortzuentwickeln, dass bei Mitnutzung und Mitverlegung grundsätzlich ein fairer Interessenausgleich gefunden wird. „Mitnutzung und Mitverlegung haben für das zuerst ausbauende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht die gleichen Konsequenzen und dürfen daher hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Versagungsgründe nicht länger ungleich behandelt werden“, führen die Geschäftsführer von BUGLAS und VATM weiter aus: „Zudem sollte bei den bei der Bundesnetzagentur anhängigen Verfahren nicht nur hinsichtlich Kostenteilung beschieden werden, sondern auch die Auswirkungen gemeinsamer Nutzung auf die Geschäftsmodelle berücksichtigt werden.“

Die gemeinsame Infothek der beiden Verbände hatte Dr. Mirko Paschke, im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für das DigiNetz-Gesetz zuständig, mit der Darstellung der Umsetzungsmaßnahmen und den dafür gebildeten Arbeitsgruppen begonnen. Im Anschluss gingen Dr. Raimund Schütz und Dr. Maike Friedrich von der auf regulierte Märkte spezialisierten Anwaltskanzlei Loschelder bei den rechtlichen Fragestellungen rund um das DigiNetz-Gesetz ins Detail und verschafften den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Fallkonstellationen und offene Fragen des Gesetzes.

Im Nachmittagsprogramm der Infothek kamen dann auch Vertreter der Beschlusskammer 11 der Bundesnetzagentur, die die nationale Streitbelegungsstelle zum DigiNetz-Gesetz bildet, zu Wort. Dr. Sebastian Haslinger und Dr. Dirk-Martin Kutzscher erläuterten die bisherige Arbeit der neuen Beschlusskammer und stellten die bei dieser anhängigen Verfahren zum DigiNetz-Gesetz vor. Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen des Gesetzes und Methoden zur Entgeltermittlung legten abschließend Dr. Gabriele Kulenkampff und Saskja Schäfer vom WIK dar.

Gastgeber der Infothek war die auf Rechtsberatung in den regulierten Märkten Energie, Telekommunikation, Medien, Eisenbahn, Post, Flughäfen, Wasser und Gesundheit spezialisierte und in Köln ansässige Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte.

BUGLAS und VATM informieren ihre Mitgliedsunternehmen bereits seit 2013 mit gemeinsamen Infothek-Veranstaltungen zu branchenübergreifenden Themen, so beispielsweise zur SEPA-Einführung, NGA-Wholesale-Orderschnittstelle S/PRI, Vorratsdatenspeicherung oder zu Wholesale und Wholebuy auf Glasfasernetzen.

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