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Pressestatement: VATM sieht wie Monopolkommission dringenden Reformbedarf im Telekommunikationsbereich

(PresseBox) (Köln, )
Die Monopolkommission hat anlässlich des Bundestagswahlkampfs auf den dringenden Reformbedarf im Bereich Telekommunikation hingewiesen und klare Empfehlungen an die zukünftige Bundesregierung ausgesprochen (Pressemitteilung der Monopolkommission1). Hierzu bezieht der VATM wie folgt Stellung:

Statement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.:

„Die Monopolkommission sieht dringenden Reformbedarf im Bereich Telekommunikation. Sie sieht die große Gefahr, dass auf Basis der aktuellen Ausbauförderung der Bundesregierung der eigenwirtschaftliche Ausbau verdrängt wird. Die klare Forderung an die neue Regierung: ‚Die Förderung ist so auszugestalten, dass es nicht zu einer Verdrängung oder Entwertung privater Investitionen kommt.‘1 Hierfür müssen die Regeln unverzüglich nach der Wahl deutlich verbessert werden, wenn sich der Ausbau nicht dramatisch verzögern und verteuern soll – fordert auch der VATM. Geförderter Ausbau braucht viele Jahre länger und ist um viele Milliarden Euro teurer. Durch Förderung mit der Gießkanne wie bisher anstelle von kluger Priorisierung fällt Deutschland weiter zurück statt aufzuholen.

Auch Voucher beim Gigabit-Ausbau hält der VATM seit vielen Jahren für sinnvoll, ebenso wie die Anteile des Bundes an der Telekom zu veräußern. Voucher wurden jedoch von der bisherigen Regierung abgelehnt. Die ‚Digitalisierungshilfe‘ der Bundesregierung ist ein absoluter Rohrkrepierer und schafft keine schnelle Digitalisierung.

Eine brandaktuelle Studie von DICE Consult2 im Auftrag des VATM unterstreicht den von der Monopolkommission hervorgehobenen Nutzen, die Bundesanteile an der Telekom zu veräußern. Laut der Studie von DICE Consult können ‚mit der staatlichen Beteiligung nicht unerhebliche Gefahren für den Wettbewerb im Telekommunikationsbereich einhergehen [...], die letztlich Wettbewerbern und Verbrauchern schaden. Die Argumente der Bundesregierung, die staatliche Beteiligung diene zum einen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die ein ‚wichtiges Bundesinteresse‘ voraussetzen, zum anderen böte sie wirksamen Schutz vor ausländischen Direktinvestitionen, sind zumindest heute keine validen Argumente mehr, welche die Bundesbeteiligung ordnungspolitisch rechtfertigen könnten‘.“

2DICE Consult: „Ökonomische Evaluation der Bundesanteile an der Deutschen Telekom AG“, ein Gutachten im Auftrag des VATM, September 2021, S. 18.

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