Begrüßt werden die erkennbaren Bemühungen, die Genehmigungsbürokratie in den Griff zu bekommen und lange Verfahrenslaufzeiten zu beschleunigen. Nun wird es aber meist bei den Ländern und Kommunen liegen, ob diese Erleichterungen wirklich greifen oder es ein Weitermachen wie bisher gibt. Gleiches gilt für die Stärkung moderner Verlegetechnologien oder One-Stop-Shop-Regeln, damit die Antrags- und Genehmigungsflut beim Ausbau gestoppt werden kann. Positiv ist, dass ein stärkeres Gewicht auf die unbedingte Gleichbehandlung der Wettbewerber durch die Telekom gelegt werden soll, damit von allen Unternehmen gegenüber allen Kunden ein gleich guter Service erbracht werden kann, zum Beispiel bei Entstörung oder Umschaltung (Prinzip des „Equivalence of Input“/Gleichwertigkeit des Zugangs).
Die neuen Regelungen zum Glasfaserausbau und dessen Finanzierung durch ein Glasfaserbereitstellungsentgelt sind zum Teil sehr komplex. Daneben enthält das Gesetz viele neue Verbraucherschutzvorgaben mit hoher Komplexität und Detailtiefe, was nicht nur für deutlich mehr Bürokratie sorgt, sondern oft nicht einmal im Sinne der Kunden ist. So führt zum Beispiel die Angabe aller ladungsfähigen Anschriften der genutzten Telefondienste zu seitenlangen Telefonrechnungen, anstatt hier auf moderne digitale Lösungen zurückzugreifen. Zusätzliche Verschärfungen bei Haftungsregelungen und Kündigungsrechten wie auch überzogene Versorgungsauflagen belasten die Unternehmen ebenfalls.
Auch die in letzter Minute nochmals verschärften Regelungen zum Recht auf schnelles Internet sind aus Sicht des VATM weder sinnvoll noch mit EU-Recht vereinbar. „Mit einem solchen Rechtsanspruch lassen sich Bagger weder vermehren, noch können sie dadurch schneller graben. Es muss in Zukunft vielmehr darum gehen, ganze Orte mit Glasfaser zu versorgen und nicht erst einzelne Häuser. Für die nächsten Jahre, in denen wir fast jede Straße in Deutschland umgraben müssen, brauchen wir praktikable Zwischenlösungen, die diesen Bürgern auch in der Praxis schnell helfen, zum Beispiel mit Funklösungen, Homeoffice und Homeschooling zu realisieren“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.
Gerade für die zahlreichen komplexen Vorgaben der TKG-Novelle, die über den umzusetzenden europäischen Rechtsrahmen hinausgehen, hatten die Verbände eine Umsetzungsfrist von mindestens einem Jahr gefordert. Das geplante Inkrafttreten zum 1. Dezember 2021 sieht der VATM daher als äußerst kritisch an.
Positiv für den erfolgreichen Glasfaserausbau und Millionen Mobilfunkkunden ist der Fortbestand von erstmaligen Zweijahres-Verträgen. Einerseits bedeutet dies mehr Planungssicherheit beim Ausbau und andererseits das Beste aus zwei Welten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese haben weiterhin die freie Auswahl: Sie können Zweijahresverträge mit subventionierten brandaktuellen Endgeräten wählen, aber auch Einjahresverträge oder sogar täglich kündbare Post- oder Prepaid-Verträge. Der Markt bietet hier seit langem eine bestens auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Tarifauswahl. Für noch mehr Flexibilität sorgt die zukünftig nach der Erstlaufzeit eines Vertrages geltende nur noch einmonatige Kündigungsfrist.