Nur ein Anbieter kann zurzeit die Technologie pro Anschlussbereich nutzen. Solange es kein passendes Vorprodukt gibt, das Wettbewerbern in Deutschland einen offenen Netzzugang bei Vectoring ermöglicht, sieht die EU-Kommission hier eine klare Wettbewerbsgefährdung. Entsprechend hatte sich auch der VATM mehrfach im Vorfeld geäußert und ein wettbewerbskonformes Vorprodukt für die virtuelle Entbündelung gefordert.
"Wenn die EU-Kommission schon heute eine Wettbewerbsgefährdung sieht, ist in der Folge klar, wie sie sich beim von der Telekom beantragten Vectoring II im HVt-Nahbereich positionieren wird - denn das würde bedeuten, dass sich die Situation noch extrem verschärfen würde und Wettbewerber im zentralen Nahbereich um alle Hauptverteiler herum bundesweit von Vectoring ausgeschlossen würden ", verdeutlicht Grützner.
"Das heißt, nur Unternehmen dürfen beim Vectoring-Ausbau zukünftig gefördert werden, die Vectoring nicht als alleiniger Technologienutzer exklusiv wie die Telekom beanspruchen", so der VATM-Geschäftsführer. Sobald es ein Zugangsprodukt gibt, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglicht, kann Deutschland dieses bei der EU-Kommission anmelden. Sie entscheidet dann, ob es die Open-Access-Anforderungen erfüllt. "Der aktuelle Vectoring-II-Antrag der Telekom setzt also die gesamte Förderfähigkeit auf EU-Ebene aufs Spiel", warnt Grützner.
Die Botschaft der Kommission sei einfach und ganz klar, so der VATM-Geschäftsführer: "Vectoring wird geduldet wenn es als Übergangstechnologie den Wettbewerb und den weiteren Glasfaserausbau unterstützt, und es wird verboten, wenn es wie von der Telekom zur Behinderung eingesetzt wird.".
Weitere Informationen zum Thema Förderung wie die "Eckpunkte zu Rahmenbedingungen für investitionsfreundliche und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren und Fördermittelvergabe" des VATM finden Sie unter www.vatm.de.