„Die Telekommunikationsbranche hat von Beginn an die Maßnahmen der Bundesregierung in der Corona-Krise unterstützt. Bei der nur vorübergehend geltenden Mehrwertsteuerabsenkung um 3 Prozentpunkte herrschte jedoch mit Blick auf die konkrete Umsetzung und zu großer Bürokratie insbesondere bei mittelständischen und kleineren Unternehmen Sorge. Doch der Gesetzgeber hat im sogenannten `Corona-Steuerhilfegesetz´ sehr sinnvolle und praktikable Lösungen gefunden.
Die sehr schnelle Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung für die Kunden und die pragmatischen Regelungen sind wohl einzigartig im internationalen Steuerrecht. Es reichen zum Beispiel pauschale Hinweise auf den reduzierten Mehrwertsteueranteil aus. Wäre dies anders entschieden worden, hätten Millionen Verträge und Preisauszeichnungen angepasst werden müssen. Außerdem wurde die Möglichkeit von Gutschriften/Gutscheinen für die Kunden geschaffen. Diese handhabbaren Lösungen sind im Interesse der von Corona besonders betroffenen KMU und der Verbraucher.“