„Die Auswirkungen des Vectoring-II-Antrags der Telekom auf den Glasfaserausbau bis zum Haus/Endkunden – FTTB/FTTH – wird nach wie vor von der Bundesnetzagentur ignoriert und damit auch die Bedeutung für die Digitalisierung Deutschlands. Der Investitionswettbewerb in die wichtige Übergangstechnologie Vectoring wird nicht deutschlandweit, aber an ganz zentralen Stellen dem Ex-Monopolisten übergeben. Das hat erhebliche Folgen. Damit haben wir aus unserer Sicht weiterhin eine Remonopolisierung. Wie hoch der Grad dieser Remonopolisierung ist, hängt jetzt davon ab, wie viel Wettbewerber bauen können. Zu diesem entscheidenden Punkt gibt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur keinerlei Angaben. Es bleibt darin offen, was das Monopol der Telekom genau mindern soll. Gleiches gilt für die Frage, inwieweit die konkreten Investitionszusagen der Wettbewerber bei dem Entscheidungsentwurf berücksichtigt wurden. Die Aussage der BNetzA, warum sich die Investitionsmöglichkeiten der Wettbewerber verbessert haben sollen, kann erst beurteilt werden, wenn die konkreten Veränderungen bekannt gegeben werden. Dies ist leider noch nicht geschehen.“
VATM-Statement zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur betr. Vectoring-II-Verfahren
„Die Auswirkungen des Vectoring-II-Antrags der Telekom auf den Glasfaserausbau bis zum Haus/Endkunden – FTTB/FTTH – wird nach wie vor von der Bundesnetzagentur ignoriert und damit auch die Bedeutung für die Digitalisierung Deutschlands. Der Investitionswettbewerb in die wichtige Übergangstechnologie Vectoring wird nicht deutschlandweit, aber an ganz zentralen Stellen dem Ex-Monopolisten übergeben. Das hat erhebliche Folgen. Damit haben wir aus unserer Sicht weiterhin eine Remonopolisierung. Wie hoch der Grad dieser Remonopolisierung ist, hängt jetzt davon ab, wie viel Wettbewerber bauen können. Zu diesem entscheidenden Punkt gibt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur keinerlei Angaben. Es bleibt darin offen, was das Monopol der Telekom genau mindern soll. Gleiches gilt für die Frage, inwieweit die konkreten Investitionszusagen der Wettbewerber bei dem Entscheidungsentwurf berücksichtigt wurden. Die Aussage der BNetzA, warum sich die Investitionsmöglichkeiten der Wettbewerber verbessert haben sollen, kann erst beurteilt werden, wenn die konkreten Veränderungen bekannt gegeben werden. Dies ist leider noch nicht geschehen.“