Das Ziel, mit dieser Entscheidung den Breitbandausbau in den ländlichen Gebieten zu fördern, werde aus Sicht des VATM allerdings insgesamt erfüllt. Der Verband begrüßt unter anderem, dass eine so genannte "Vectoring-Liste" Rechtssicherheit und Chancengleichheit bei der Reservierung von KVz-Erschließungen geben soll. Positiv sei auch, dass die Fördermechanismen berücksichtigt werden und für "Ersterschließer", die zum Breitbandausbau eine staatliche Förderung erhalten haben Kündigungsschutz gelte. "Die Kündigungsschutzregeln stimmen, müssen aber von der Bundesnetzagentur noch weiter praktikabel ausgestaltet werden. Das scheint durchaus lösbar zu sein, lautet die gute Nachricht für Investoren", meint VATM-Präsidiumsmitglied David Zimmer, Geschäftsführer der inexio KGaA. inexio investiert als mittelständisches Unternehmen massiv in den Auf- und Ausbau modernster TK-Infrastruktur in Süddeutschland.
Gemeint ist vor allem die "Nachweis-Regelung", wonach Kündigungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt der Erschließung des KVz weniger als 75 Prozent der Gebäude im Anschlussbereich an eine parallele Festnetzinfrastruktur angebunden waren. "Das bedeutet Planungssicherheit für den Ausbau in schlecht versorgten Gebieten und genau dies war ein zentraler Verbesserungsvorschlag des VATM. Auch beim Bitstrom-Vorleistungsprodukt ist die BNetzA den Marktrealitäten gefolgt und hat die zwischenzeitlich zwischen Marktteilnehmern getroffenen Vereinbarungen berücksichtigt", so Grützner. Beim Vectoring-Start wird zunächst ein Layer-3-Vorprodukt der Telekom als Übergangslösung für Open Access zur Verfügung stehen, um die Angebotsvielfalt für den Endkunden weiterhin zu ermöglichen. Nach einer Umstellungsfrist soll dann - wie gefordert - das weiterentwickelte Layer-2-Vorprodukt eingesetzt werden.
"Wir sind sehr froh, dass wir nun weitreichende Planungssicherheit für Investitionen in den Breitbandausbau bekommen. Die Korrekturen der Bundesnetzagentur sind richtig und wichtig für einen funktionierenden Wettbewerb. Jetzt können wir uns in den nächsten Wochen voll auf den angekündigten Ausbau von 35 Städten im Nordwesten Deutschlands konzentrieren", so VATM-Präsidiumsmitglied Norbert Westfal, Geschäftsführer der EWE TEL GmbH (Oldenburg), einem der größten regionalen TK-Unternehmen in Deutschland. Und auch bei der DNS:NET wird der Entscheidungsentwurf begrüßt. "Nachdem wir einige unserer Ausbaupläne auf Eis legen mussten, kann es nach dieser Entscheidung auch mit Berlin-Gatow losgehen. Denn, man mag es kaum glauben, selbst in einer Metropole wie Berlin haben wir Gebiete mit unzureichender Breitbandversorgung", sagt Alexander Lucke, Geschäftsführer der DNS:NET, einem vor allem im Bereich Berlin-Brandenburg tätigen TK-Unternehmen mit eigenen Glasfasernetzen, das in den vergangenen zwei Jahren mehr als 60 Orte im Brandenburger Umland mit eigenen VDSL-Netzen erschlossen hat.
"Die Bundesnetzagentur hat sich viel Mühe gegeben und ein sehr komplexes Regulierungssystem geschaffen. Trotz der nach wie vor leider einseitig zu Gunsten der Telekom bestehenden Kündigungsmöglichkeiten sorgt sie für deutlich mehr Planungssicherheit. Wir be- grüßen es sehr, dass die wichtigste Zielsetzung des VATM, den Breitbandausbau flächendeckend voranzubringen, nachhaltig Einfluss in die nationale Entscheidung gefunden hat. Die hohe Wettbewerbsintensität in Deutschland ist der beste Garant für Problemlösungen der Zukunft wie bei Vectoring oder auch Netzneutralität. Mit dieser Entscheidung setzen wir endlich wieder Maßstäbe für Europa und einen klar wettbewerbsorientierten Binnenmarkt. Neue Technologien und die Märkte der Zukunft dürfen keinesfalls den Ex-Monopolisten überlassen werden, wie von diesen gerade kürzlich wieder in Brüssel gefordert wurde", so VATM- Geschäftsführer Grützner.