Bei Call-by-Call bzw. Preselection wird für einzelne Telefongespräche mit Vorwahl einer 010xy-Nummer den Telekom-Kunden ermöglicht, einen anderen Verbindungsnetzbetreiber auszuwählen, der das Gespräch durch sein Netz durchleitet und mit dem Endkunden abrechnet. 1998 wurde die Deutsche Telekom im Zuge der Marktöffnung verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten.
Die Vereinbarung mit dem VATM und DVTM ermöglicht einen „sanften“ Ausstieg aus diesem Marktmodell mit einer langen Übergangszeit, auf die der Markt sich mit kundenfreundlichen Alternativen einstellen kann. Mit dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Verbände daher eine staatliche Regulierung des Endkundenmarktes für Sprachtelefonie und für Call-by-Call nicht mehr erforderlich.
„Die Vereinbarung zeigt, dass im Markt einvernehmliche Lösungen gefunden werden können“, sagt Pascal Koppetsch, Verhandlungsführer der Deutschen Telekom. „Der Wettbewerb in der Telekommunikation ist mittlerweile soweit gediehen, dass immer öfter auf einen regulatorischen Eingriff verzichtet werden kann. Dies reduziert bürokratischen Aufwand und macht eine zeitnahe Reaktion auf ein verändertes Marktumfeld im Sinne aller Beteiligten möglich. Umso erfreulicher ist es, dass auch die BNetzA sich hier aus der Regulierung zurückzieht.“
„Für die Verbände steht der enorme Vorteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Fokus, den der Wettbewerb Bürgern und Unternehmen gebracht hat. Dabei ging es gerade nicht nur allein darum, Geld zu sparen, sondern um Innovation und immer kundenfreundlichere Produkte im Markt“, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Wo Wettbewerb schrittweise funktioniert und Einigungen mit der Telekom erzielt werden, braucht es keinen Regulierer mehr, der Wettbewerb erzwingt“, freut sich Grützner.
DVTM-Vorstand Renatus Zilles unterstreicht: „Dies ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Ich bin stolz, dass wir in einem stark umkämpften Wettbewerbsumfeld eine trilaterale, partnerschaftliche Lösung auf freiwilliger Basis gefunden haben. Es freut mich, dass unsere Idee eines `Phase-Out Modells´ zu dieser bemerkenswerten Branchenlösung geführt hat.“ Mit der Vereinbarung haben VATM, DVTM und Deutsche Telekom nicht nur die Vergangenheit im Blick, sondern auch die Zukunft: „Mit diesem geordneten Übergang wird auch die IP-Transformation der alten PSTN-Netze vorangetrieben.“
Für Pascal Koppetsch ist mit dieser Vereinbarung eine wichtige Weichenstellung erfolgt. „In dem Geiste dieser Vereinbarung wollen wir auch in Zukunft vermehrt zusammenarbeiten und wichtige Themen möglichst im Marktkonsens regeln, zumindest aber im Sinne von Verbrauchern und Wirtschaft auch bei schwierigen Themen Differenzen geordnet diskutieren.“
Mit dem Aufkommen neuer Angebote im Markt wie Flatrates, WhatsApp und Mobilfunkkommunikation sank die Nutzerzahl in den letzten Jahren. Dennoch sind es noch circa 90 Anbieter, die vor allem günstige Tarife ins Ausland oder in Mobilfunknetze anbieten. Diese haben ein hohes Interesse an der Koordination des Auslaufens von Call-by-Call und Preselection, solange hier weiterhin Bedarf bei der Bevölkerung besteht. Daher hatten sich VATM und DVTM mit der Deutschen Telekom zusammengesetzt und schon vor der Marktanalyse eine einvernehmliche Marktlösung im Sinne aller Parteien unabhängig von der Bundesnetzagentur (BNetzA) gefunden.
Die BNetzA hat vor kurzem den Endkundenmarkt für Sprachtelefonie einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und sieht die Deutsche Telekom im vorliegenden Entwurf der Marktanalyse nicht mehr als marktbeherrschend an. Aktuell liegt das Verfahren zur Überprüfung bei der EU-Kommission in Brüssel. Wenn das Verfahren in den nächsten Wochen so abgeschlossen wird, wird die Deutsche Telekom u. a. nicht mehr behördlich verpflichtet sein, Call-by-Call und Preselection anzubieten.
Der Vereinbarung können alle Unternehmen, die Call-by-Call und Preselection anbieten, ohne weiteres beitreten. Hierzu können sie sich direkt an die Verbände wenden.