Aufgrund dieses Entwurfs soll der Ex-Monopolist nur solche Nahbereiche nicht exklusiv mit Vectoring ausbauen dürfen, in denen ein Wettbewerber zum 23. November 2015 die meisten Kabelverzweiger mit DSL-Technik angeschlossen hat. Außerdem muss sich der Wettbewerber dazu verpflichten, in diesem Nahbereich alle Kabelverzweiger bis zum 31. Dezember 2017 mit Vectoring auszubauen.
Die kommunalen Spitzenverbände, BREKO, BUGLAS, VATM und VKU lehnen eine solche Regelung zugunsten der Telekom kategorisch ab. Sie benachteiligt zum einen die Wettbewerber. Insoweit schließen sich die Verbände der erst jüngst geäußerten Kritik der Monopolkommission an. Der Vorschlag, nur solche Nahbereiche vom Technologiemonopol der Telekom auszunehmen, in denen die Wettbewerber bereits aktuell am stärksten vertreten sind, zementiert vorhandene Marktstrukturen und lässt den Wettbewerbern keine faire Chance, ihrerseits Vectoring zum Einsatz zu bringen. Wenn Vectoring für den Nahbereich zugelassen werden soll, bedarf es einer Regelung, die alternativen Netzbetreibern einen gleichberechtigten Zugang überall eröffnet. Dabei müssen ebenso getätigte Ausbauzusagen von Wettbewerbsunternehmen berücksichtig werden.
Die angekündigte Entscheidung erschwert darüber hinaus einen flächendeckenden Glasfaserausbau zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen. Eine wesentliche Gefahr besteht darin, dass bereits vorhandene FTTB/FTTH-Infrastrukturen, also Glasfaser bis ins Gebäude oder die Wohnung, volkswirtschaftlich ineffizient mit einer schlechteren Technologie überbaut werden. Ein weiterer FTTB/FTTH-Ausbau wird dadurch deutlich eingeschränkt und potentielle Investoren abgeschreckt. Mit dem Vectoring-Monopol erhielte die Telekom ganz offiziell die Möglichkeit zu einer sehr effizienten Form des „Rosinenpickens", weil sie bei geringen Investitionskosten Zugriff auf eine hohe Zahl an potentiellen Kunden hätte. Die Zerstückelung insbesondere des ländlichen Raums in wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich zu versorgende Gebiete würde weiter befördert. Gerade den mittlerweile zahlreichen kommunalen Ausbauprojekten, die regelmäßig auf den Glasfaserausbau setzen, würde so die wirtschaftliche Basis entzogen. Die entstehenden Finanzierungslücken müssten durch den nochmals verstärkten Einsatz von Fördermitteln durch Bund und Länder geschlossen werden, was nicht immer gelingen wird.
Diesen erheblichen Nachteilen für eine flächendeckende Erschließung Deutschlands mit einer zukunftsfähigen Infrastruktur stehen auch mit Blick auf die Breitbandziele der Bundesregierung keine nennenswerten Vorteile gegenüber. Die Versorgungssituation in den Nahbereichen ist bereits sehr gut. Durch einen Ausbau aller Kabelverzweiger mit Vectoring würden lediglich 1,4 Millionen Haushalte in den Nahbereichen erstmals von Übertragungsraten von 50 Mbit/s profitieren; die übrigen 4,7 Millionen betroffenen Haushalte sind bereits heute durch alternative Technologien wie Glasfaser zum Haus beziehungsweise zur Wohnung oder Kabelnetze entsprechend versorgt.