„Aus ökonomischer Sicht ist eine Laufzeitverkürzung für die Kunden doppelt teuer, da nicht nur die Handysubventionen nicht mehr klappen, sondern auch der Verwaltungsaufwand, der zum Vertragsbeginn entsteht, auf die kürzere Laufzeit verteilt werden müsste“, so Grützner.
Die Verbraucher entscheiden sich daher ganz überwiegend für die deutlich vorteilhafteren Zwei-Jahres-Verträge, obwohl schon seit 2012 alle TK-Unternehmen mindestens eine Vertragsoption mit einer einjährigen Laufzeit anbieten. Kunden, für die zum Beispiel ein subventioniertes Endgerät nicht im Vordergrund steht und die keine lange Laufzeit wünschen, nutzen die üblichen Prepaid-Angebote ohne jede Laufzeit. „Die Verbraucher sind also völlig frei in ihrer Entscheidung. Es braucht kein Gesetz gegen die vom Kunden am meisten gewählte Vertragslaufzeit“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.
Auch für den Glasfaserausbau wären aus Sicht des VATM die Folgen außerordentlich negativ, denn auch hier entstehen mit dem Anschluss eines Hauses an ein neues Glasfasernetz ganz erhebliche Kosten. Grützner: „Vertragslaufzeiten von zwei Jahren sind auch hier als ein Minimum von Planungssicherheit für die Anbieter wichtig und von den Kunden akzeptiert. Ein staatliches Eingreifen ist also nicht nur unnötig, sondern ginge zu Lasten der in aller Regel sehr zufriedenen Kunden und der Digitalisierung unseres Landes.“
Die Vertragslaufzeit sei auch nicht der eigentliche vom Gesetzentwurf adressierte Problembereich, so Grützner. Der VATM-Geschäftsführer weiter: „Sicherheit und Transparenz beim Vertragsabschluss und kürzere Kündigungsfristen nach der Erstlaufzeit können diskutiert werden. Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Aber auch hier gilt gerade für den Telekommunikationsbereich bereits eine ganz besondere Transparenzverpflichtung. Diese sorgt in unserer Branche schon seit Juni 2017 dafür, Verbrauchern die Auswahl ihrer Produkte auf dem Telekommunikationsmarkt zu erleichtern.“ Durch das vorgeschriebene Produktinformationsblatt erhalten Endkunden vor Vertragsschluss die Möglichkeit, sich auf einen Blick über die wesentlichen Vertragsinhalte zu informieren. Zudem sind zusätzliche, für die Branche sehr aufwendige Transparenzmaßnahmen bei der monatlichen Rechnung bereits heute Standard. Sie beinhaltet u. a. die kundenindividuell ausgerechnete Kündigungsfrist und den explizit im Rechnungsdokument ausgewiesenen letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, wenn eine Vertragsverlängerung nicht mehr gewünscht wird.
„Das generelle Verbot von Zwei-Jahres-Verträgen bedeutet daher aus unserer Sicht einen falsch verstandenen Kundenschutz, vor dem die Kunden dringend geschützt werden müssen“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.