Zweijahresverträge werden von der Kundenmehrheit also aus gutem Grunde und ganz bewusst ausgewählt. Sie werden seit Jahrzehnten mit extrem hoher Zufriedenheit genutzt. „Die Forderung des BMJV konterkariert die Verbraucherwünsche im TK-Markt. Das haben auch weitere repräsentative Umfragen bestätigt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind hervorragend über die bestehenden Wahlmöglichkeiten einschließlich Prepaid und ohnehin heute schon längst existierende Einjahresverträge informiert. Sie entscheiden sich ganz bewusst für längere Laufzeiten oder Prepaid, aber nur in den allerwenigsten Fällen für Einjahresverträge, die weder die Flexibilität von Prepaid bieten können noch über zwei Jahre günstig finanzierbare und subventionierte Handys“, erläutert Grützner. Das zeigen auch die Ergebnisse einer vom VATM initiierten und von Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Böcker, FH Bonn-Rhein-Sieg und Böcker Ziemen, durchgeführten repräsentativen Umfrage unter mehr als 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Akzeptanz von Zweijahresverträgen im TK-Bereich[3] vom Mai 2020. Als fair bezeichnen 89 Prozent aller Kundinnen und Kunden – mit und ohne Vertragsbindung – die heute bestehenden Wahlmöglichkeiten.
Der VATM-Geschäftsführer unterstreicht: „Die deutlichen Vorteile von erstmaligen Zweijahresverträgen bestätigen also nicht nur die Verbraucherschützer und Stiftung Warentest selbst, sondern sie sind von elementarer Bedeutung für die Investitionen in den so dringend erforderlichen Ausbau von Glasfaser als auch der 5G-Mobilfunk-Technologie.“ Mit seiner monate-langen Blockade der TKG-Novelle ignoriert das BMJV die klaren Wünsche der Bürgerinnen und Bürger. „Durch eine solche Politik gerät Deutschland beim Glasfaserausbau und bei der Digitalisierung weiter ins Hintertreffen und wir setzen immer mehr die Akzeptanz der Bürger für politische Entscheidungen aufs Spiel“, warnt Grützner.
[1] Verbraucherreport 2020, S. 17.
2 Stiftung Warentest: „Günstiger zum Handy“, 11/2019, S. 39.
3 Studie „Akzeptanz von Postpaid-Zweijahresverträgen im Mobilfunk“, Mai 2020