Im vergangenen Jahr haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) 3.530 Tankstellen in Deutschland geprüft. Gut jedes fünfte Mal (21,1 Prozent) haben die Sachverständigen einen „erheblichen Mangel” festgestellt. Das ist die höchste Mängelquote der vergangenen fünf Jahre. Bei erheblichen Mängeln könnte bis zur nächsten Prüfung eine Gefährdung entstehen – also etwa durch einen rostenden Tank oder alte Elektroleitungen von Sicherheitseinrichtungen, die ausgetauscht werden müssen. Die Betreiber der Tankstellen müssen diese Mängel unverzüglich, spätestens nach einem Jahr beseitigen. Die Überwachungsstellen überprüfen dies anschließend. „Geringfügige Mängel” traten in 31,6 Prozent der Fälle auf. Hier fehlen beispielsweise Gerätekennzeichnungen oder Dokumentationen, die dann bis zur nächsten turnusmäßigen Überprüfung vorliegen müssen. 47,3 Prozent waren „mängelfrei“.
Anfahrschutz dämpft Risiken bei Unfällen mit Fahrzeugen
„Für Tankstellen mit Benzin und Diesel geht noch am ehesten eine Gefahr von heranrasenden Autos aus, die unkontrolliert in die Zapfsäulen einer Tankstelle krachen könnten“, sagt Dinkler. Aber auch bei einem solchen Unfall sei eine Katastrophe wie im russischen Dagestan äußerst unwahrscheinlich. In Deutschland sind mehr als 99 Prozent aller Benzin- und Dieseltanks unterirdisch verbaut – anders als an Tankstellen in vielen anderen Ländern. Dinkler: „Für einen Brand oder eine Explosion fehlt unter der Erde der nötige Sauerstoff.“ Denn nicht das flüssige Benzin ist explosionsgefährlich, sondern der Benzindampf mit einer bestimmten Mischung aus Benzin und Sauerstoff. Rammt ein Auto eine Zapfsäule, wird automatisch die Kraftstoffzufuhr zum Erdtank unterbrochen. So können nur geringe Mengen Benzin oder Diesel in der Zapfsäule oder der Tankstellenfläche in Brand geraten.
Etwas anders ist die Lage bei den Gastankstellen in Deutschland, denn sie verfügen zumeist über oberirdische Tanks. Brand- oder Explosionsgefahr herrscht auch hier nur, wo austretendes Gas mit einem Zündfunken in Berührung käme. „Geeigneter Anfahrschutz ist das Mittel der Wahl, um Gasbehälter vor dem Aufprall eines Autos zu schützen“, sagt Dinkler. Ein Merkblatt des TÜV-Verbands schafft Orientierung beispielsweise darüber, welche Stahlriegel oder Betonpoller sich in welcher Form und Stärke je nach Standort der Tankstelle eignen. Denn für die Gestaltung des Anfahrschutzes ist auch entscheidend, wie groß die Geschwindigkeit eines Autos bei einem Aufprall sein könnte und wie schwer das Auto ist. Über eine Matrix lässt sich im Merkblatt ablesen, wie robust und massiv ein geeigneter Metall- oder Betonpoller mindestens sein muss. Bei den Sicherheitsprüfungen von Gasfüllanlagen sind im vergangenen Jahr 12,6 Prozent mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden. Bei 0,1 Prozent oder in absoluten Zahlen sind sogar „gefährliche Mängel“ festgestellt worden. Weitere 29,6 Prozent hatten laut Anlagensicherheitsreport „geringfügige Mängel“.
Wasserstofftechnik ist bewährt
Die Anforderungen an den Anfahrschutz gelten auch für die wenigen Wasserstofftankstellen in Deutschland. Wasserstoff ist explosiv, das Gas wird unter hohem Druck gelagert. 200 bar sind es im Fahrzeugtank, 700 bei der Betankung eines Pkws. Zum Vergleich: Der Reifen eines Rennrads hat höchstens neun bar. Lecks in Tank oder Leitungen sind daher unbedingt zu vermeiden. Doch auch wenn es erst rund 100 dieser Wasserstofftankstellen in Deutschland gibt, sind die Anlagen nichts Neues. „Die Technik im Umgang mit Wasserstoff ist in der Industrie altbewährt. Deshalb droht auch an Wasserstofftankstellen kaum Gefahr“, sagt Dinkler.
Die regelmäßige Prüfung von Wasserstofftankstellen erfolgt nach festem Schema: Explosionsrisiken werden alle drei und sechs Jahre untersucht. Druckanlagen sind alle zwei, fünf und zehn Jahre fällig. So wird zum Beispiel die Wand eines Wasserstofftanks per Ultraschall auf kleine Risse untersucht. Denn dauerhaft könnte die sogenannte Versprödung dem immensen Druck des Wasserstoffs nachgeben. Ob Schläuche oder Verbindungen dicht sind, muss vom Betreiber der Tankstelle sogar jährlich kontrolliert werden.
Der Druck im Lagertank wird ständig über moderne Sensortechnik und die damit verbundene automatisierte Ventilsteuerung geregelt. Melden Sensoren einen zu hohen Druck, leiten Ventile ihn über einen Abzug weit oben über das Tankstellendach ab. Um die Explosionsgefahr zu minimieren, bestehen zudem besondere Anforderungen an die Vermeidung von Zündfunken. So sind zum Beispiel nur solche Beleuchtungen erlaubt, die elektrische Elemente sicher nach außen abschirmen, zum Beispiel LED-Lampen mit einem besonderen Schutzglas.
Rechtliche Vorgaben sorgen für Sicherheit
Ein Grund für das hohe Sicherheitsniveau ist das umfangreiche Regelwerk, das beim Betrieb von Tankstellen zu beachten ist. Aus der Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich die Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz. So ist zum Beispiel die Abschalteinrichtung bei Zapfpistolen verpflichtend. Sie verhindert ein Überlaufen des Autotanks. Daneben sollen das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz verhindern, dass gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen und Menschen gefährden. Daher sind beispielsweise Gasrückführsysteme an der Zapfpistole Pflicht. Dabei saugt ein kleiner Schlauch innerhalb des größeren Benzinschlauchs Dämpfe ab, die beim Betanken eingeatmet werden könnten.
Jede der rund 14.500 Tankstellen in Deutschland wird vor ihrer Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Anschließend erfolgt alle sechs Jahre die Gesamtprüfung einer Tankstelle durch eine ZÜS wie zum Beispiel den TÜV. Einzelne Anlagen werden häufiger geprüft – so sind beispielsweise Zapfsäulen alle drei Jahre an der Reihe. Hier könnten eine fehlerhafte Elektrik das Brandrisiko erhöhen oder Schläuche und Ventile undicht sein.
Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen. Die vollständige Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter: www.technische-ueberwachung.de
Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift „Technische Überwachung“ des TÜV-Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, LRQA Deutschland GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria Services GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.