Neben den regelmäßigen Kontrollen im laufenden Betrieb finden auch „Prüfungen vor erstmaliger Inbetriebnahme“ statt. „Mit den Prüfungen vor Inbetriebnahme wird gewährleistet, dass neue Aufzüge richtig installiert worden sind und sämtliche Systeme funktionieren, bevor sie benutzt werden“, sagte Bühler. „Kein Aufzug geht in Betrieb, bevor alle schwerwiegenden Mängel behoben worden sind.“ Der Anteil der Aufzüge mit „erheblichen Mängeln“ vor Inbetriebnahme lag im vergangenen Jahr bei 10,4 Prozent. Mit einem Anteil von 4,2 Prozent lag der Anteil der Aufzüge mit „gefährlichen Mängeln“ deutlich über dem Niveau der laufenden Prüfungen. Häufige Mängel vor Inbetriebnahme sind Montagefehler oder nicht funktionierende Notrufsysteme. Zudem müssen Mindestangaben für externe Sicherheitseinrichtungen wie Notstromversorgung, Schnittstellen zur Brandfallsteuerung oder den Lüftungsanlagen vorliegen. In vielen Fällen fehlen die entsprechenden Unterlagen oder auch das Errichterprotokoll für elektrische Installationen, was als Mangel beanstandet wird. Im Jahr 2023 sind 27.262 Aufzüge vor Inbetriebnahme kontrolliert worden.
Cybersecurity wird bei Aufzugsanlagen Pflicht
Im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugsanlagen wird die digitale Sicherheit immer wichtiger. „Digitale Steuerungen und die vernetzten Systeme moderner Gebäudetechnik sind ein potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe“, sagte Bühler. Daher müssten die Betreiber der Anlagen schon aus eigenem Interesse entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Bereits seit dem vergangenen Jahr sind die Betreiber verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor Cyberangriffen der sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen umzusetzen und diese in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. „Die Sachverständigen erweitern schrittweise die Tiefe ihrer Cybersecurity-Prüfungen“, sagte Bühler. Die Betreiber der Anlagen können sich bei der Umsetzung der Maßnahmen an den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)“ orientieren.
Nach Angaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind im Jahr 2022 bei Unfällen mit Aufzügen 679 Personen verletzt worden (2021: 744), eine Person verunglückte tödlich (2021: 2). Die DGUV erfasst allerdings nur meldepflichtige Arbeitsunfälle. Der TÜV-Verband geht daher von einer hohen Dunkelziffer aus, da Unfälle mit Aufzügen in keiner anderen offiziellen Statistik erfasst werden müssen.
Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen.
Die vollständige Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter: www.technische-ueberwachung.de
Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift „Technische Überwachung“ des TÜV-Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria Services GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.
Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de/anlagen/aufzuege