Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Anlagen im Internet of Things (IoT) hat sich die digitale Sicherheit von Aufzügen zu einem kritischen Faktor entwickelt. Das schlägt sich jetzt auch in der Regulierung nieder. „Seit Jahresanfang sind Aufzugsbetreiber verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor Cyberangriffen umzusetzen und diese in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren“, sagte Bühler. „Die Sachverständigen werden die Prüfungen in diesem Bereich jetzt schrittweise ausweiten.“ Daneben werde die Cybersicherheit mit der bereits verabschiedeten Maschinenverordnung und dem Cyber Resilience Act endlich fest im Produktsicherheitsrecht der EU verankert. „Bis diese Vorgaben ihre Wirkung voll entfalten können, wird es allerdings noch einige Jahre dauern“, sagte Bühler. „Es ist also weiterhin die Eigenverantwortung der Hersteller und Betreiber gefragt.“
Dass es immer wieder zu schweren Vorfällen mit Aufzügen kommt, hat kürzlich ein tödlicher Unfall mit einem Paternoster in Berlin gezeigt. Diese offenen „Personenumlaufaufzüge“ gelten als besonders gefährlich und dürfen in Deutschland bereits seit dem Jahr 1974 nicht mehr neu in Betrieb genommen werden. Derzeit gibt es noch rund 250 Paternoster in Deutschland. Bei der Untersuchung des Vorfalls in Berlin wird auch ermittelt, ob die Sicherheit des Aufzugs in den vergangenen Jahren überhaupt von unabhängigen Stellen geprüft wurde. Schätzungen gehen davon aus, dass es in Deutschland rund 100.000 nicht geprüfte Aufzüge gibt. Das ergibt sich aus dem Abgleich des vermuteten Gesamtbestandes und den jährlichen Prüfungen. „Ein Verstoß gegen die Prüfpflichten ist kein Kavaliersdelikt und geht zu Lasten der Sicherheit der Aufzugsnutzenden“, sagte Bühler. „Im Laufe der Zeit potenziert sich das Risiko von Fehlfunktionen und Defekten – trotz robuster Technik.“ Abhilfe soll ein bundesweites Anlagenkataster schaffen, in das alle Aufzüge eingetragen werden müssen. Für die Umsetzung wird derzeit auf Grundlage des seit 2021 gültigen „Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen“ (ÜAnlG) eine entsprechende Verordnung ausgearbeitet. „Wir begrüßen es, wenn Bund und Länder die Vorgaben im Sinne der Sicherheit zügig umsetzen“, sagte Bühler.
Darüber hinaus ist aus Sicht des TÜV-Verbands eine flächendeckende Erfassung des Unfallgeschehens mit Aufzügen sinnvoll. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es im Jahr 2021 mit Personen- und Lastenaufzügen 744 Unfälle (2020: 645). Dabei sind zwei Personen ums Leben gekommen. Die Zahlen der DGUV erfassen allerdings nur Arbeitsunfälle. Daher ist von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, da viele Aufzugsbetreiber Unfälle mit Personenschaden nicht den Behörden melden. Bühler: „Aus der Analyse von Unfällen lassen sich wichtige Erkenntnisse für die Verbesserung der Sicherheit von Aufzugsanlagen ableiten.“
Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben Aufzügen auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie bestimmte Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen. Die vollständige Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter: www.technische-ueberwachung.de
Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift „Technische Überwachung“ des TÜV-Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, LRQA Deutschland GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria Services GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Chemie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.