Eigenwartung von Notstromaggregaten: So geht‘s
Zur Eigenwartung sollten Notstromaggregate einmal im Jahr getestet werden. Dadurch wird ihre Funktionsfähigkeit sichergestellt und die Anlage beansprucht. Wie bei anderen Motoren kann es nach längeren Ruhezeiten sonst zu Ausfällen und Startschwierigkeiten kommen. Zudem sollten Vorrats- und Tagesverbrauchtank immer genügend gefüllt sein. Besonders beim Vorratstank sollte der Kraftstoff regelmäßig geprüft werden. Im Gegensatz zu Benzin, das sich viele Jahre hält, ist die Haltbarkeit von Diesel mit ungefähr sechs Monaten relativ gering.
Infektionsschutz: Andauernde Probleme bei Lüftungs- und Klimaanlagen
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Luftreinhaltung in Gebäuden eine besondere Bedeutung erlangt. „Lüftungs- und Klimaanlagen müssen einwandfrei funktionieren, damit sie für ausreichend Frischluft sorgen oder die Luft reinigen können. Damit tragen sie maßgeblich dazu bei, das Infektionsrisiko in Innenräumen zu senken“, sagte Bühler. Im Jahr 2021 sind 34,1 Prozent der geprüften Lüftungsanlagen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden. Im Vergleich zum Vorjahr gab es kaum eine Verbesserung (minus 0,1 Prozentpunkte). Weitere 34,8 Prozent der Anlagen hatten „geringfügige Mängel“ und 31,1 Prozent waren „mängelfrei“. Die TÜV-Sachverständigen empfehlen, in Pandemie-Zeiten die Frischluftzufuhr der Anlagen zu erhöhen und den Umluftbetrieb möglichst zu vermeiden. „Die Mängelquoten bei den Lüftungsanlagen bleiben trotz der Corona-Pandemie sehr hoch. Hier sind die Betreiber der Anlagen in der Pflicht“, sagte Bühler. „Für einen fehlerfreien Betrieb müssen Lüftungs- und Klimaanlagen richtig eingestellt, regelmäßig gewartet sowie Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden.“ Im Jahr 2021 wurden insgesamt 19.940 Lüftungsanlagen von den TÜV-Sachverständigen geprüft.
Wichtigstes Ziel ist der Brandschutz von Gebäuden
Zentrale Aufgabe der unabhängigen Prüfung der Gebäudetechnik ist der Brandschutz. So dienen Brandmeldeanlagen der Früherkennung von Bränden, indem sie Flammen, Rauch oder eine starke Temperaturerhöhung erkennen und einen Alarm auslösen. Von den knapp 11.000 im laufendenden Betrieb geprüften Brandmeldeanlagen hatten 21,7 Prozent „wesentliche Mängel“ und 51,1 Prozent „geringfügige Mängel“. Feuerlöschanlagen werden für den Schutz von Räumen, Objekten und Personen eingesetzt. Es handelt sich um ständig betriebsbereite technische Anlagen, die einen Brand mit einem Löschmittel eindämmen oder löschen. Der Anteil der Feuerlöschanlagen mit wesentlichen Mängeln lag im Jahr 2021 bei 25,9 Prozent, weitere 41,5 Prozent wiesen geringfügige Mängel auf. Bei den Rauch- und Wärmeabzugsanlagen lag die Quote der wesentlichen Mängel bei 25,7 Prozent, der Anteil der geringfügigen Mängel bei 30,7 Prozent. Zu einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören alle Einrichtungen, die im Brandfall den Abzug von Brandgasen, Rauch und Wärme gewährleisten.
Über den Baurechtsreport
Der Baurechtsreport des TÜV-Verbands erfasst die in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschriebenen Prüfungen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in so genannten Sonderbauten. Zu den Sonderbauten zählen neben Wohn- und Geschäftshäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Kliniken und Pflegeheime, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Beherbergungsstäten sowie Geschäfte ab einer Fläche von 2.000 Quadratmetern. Im Fokus der Kontrollen stehen technische Einrichtungen für den Brandschutz, sicherheitsrelevante Elektroanlagen sowie Anlagen für die Lüftung und Klimatisierung.