Der TÜV-Verband schlägt folgende Maßnahmen vor, um das Sicherheitsniveau von Fahrgeschäften in Freizeitparks und auf Volksfesten weiter zu erhöhen:
- Qualifizierung verbessern: Betreiber, Bedienpersonal und Wartungskräfte sollten gemäß ihrem Verantwortungsbereich ausgebildet werden. Fachkräfte rund um den Betrieb von Fahrgeschäften sollten gezielt auf die Einhaltung aller Anforderungen der einschlägigen Normen und Richtlinien geschult werden.
- Kontrollen verstärken: Die Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Bedienungs- und Betriebsvorschriften bei Fahrgeschäften und in Freizeitparks sollten erweitert werden.
- Sicherheitsniveau von Freizeitparks erhöhen: Bestehende Fahrgeschäfte – auch in Freizeitparks – müssen an das Sicherheitsniveau der Normenreihe DIN EN 13814 angepasst werden. Zwar wird die Sicherheit von Fahrgeschäften in Freizeitparks auch regelmäßig geprüft, bestehende Anlagen müssen aber nicht gemäß der Norm nachgerüstet werden. Sie werden erst beim Auftreten von Sicherheitsmängeln hinterfragt und gegebenenfalls angepasst.
Das Positionspapier „Sicherheit von Fahrgeschäften weiter erhöhen“ ist abrufbar unter: https://www.tuev-verband.de/positionspapiere/sicherheit-von-fahrgeschaeften-weiter-erhoehen