Backup für die Wärmepumpe
Schon die Auswahl der Geräte ist knifflig. Kleinere Aggregate haben eine Leistung von um die 1.000 Watt. „Mit Tausend-Watt-Geräten ist es möglich, zwei Laptops, Kochplatten oder eine Kühlbox zu betreiben – aber es lässt sich keinesfalls die Stromversorgung einer ganzen Wohnung aufrechterhalten“, sagt Dinkler. „Solche Geräte sind eher für den Campingplatz geeignet.“ Sinnvoll könne der Einsatz im Haushalt allerdings sein, wenn der Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte oder wichtiger Versorgungsgeräte ohne Unterbrechung sichergestellt sein müsse. Dinkler: „Mit einem kleinen Stromgenerator kann beispielsweise eine Wärmepumpe oder die Umlaufpumpe einer Heizung im Fall eines Blackouts versorgt werden.“
Doch beim Betrieb ist Vorsicht geboten. „Notstromaggregate dürfen niemals in der Wohnung selbst genutzt werden“, sagt Dinkler. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, könne erwägen, den Generator auf dem Balkon zu betreiben. Dann allerdings drohe Ärger mit den Nachbarn wegen der Abgase und des beträchtlichen Lärms, den die Geräte verursachen. Selbst wer in einem Einfamilienhaus auf den Garten ausweichen könne, muss Rücksicht auf die Anwohner nehmen. „Beim Betrieb in Innenräumen wie dem Keller gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen“, sagt Dinkler. „Eine Leitung für die Abluft nach draußen ist nötig – und eine weitere für die Versorgung mit Zuluft, also Sauerstoff, ist empfehlenswert.“
Fachleute übernehmen die Montage
Besondere Umsicht ist angebracht, wenn die Generatoren an das Hausnetz angeschlossen werden. „Es muss eine Anschlussleitung geben, um den Strom einzuspeisen“, erläutert Dinkler. „Mit dem Einbau und dem Anschluss sollte auf jeden Fall ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden.“ Dabei seien Aggregate mit einer höheren Leistung nötig, was auch entsprechend teuer ist. Wichtig für Mieter: „Sie müssen auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen, denn er hat die Verantwortung für die elektrischen Anlagen im Gebäude“, sagt Dinkler.
Kleinere Stromgeneratoren, die es beispielsweise in Baumärkten gibt, werden meist mit Benzin betrieben. Für die Lagerung des Kraftstoffs gelten strenge Vorgaben. Der Gesetzgeber beschränkt die Menge, die im Keller oder in der Garage aufbewahrt werden darf, auf 20 Liter – in der Wohnung selbst ist ein Liter die Obergrenze. „Das schränkt natürlich die Betriebsdauer eines Aggregats stark ein“, sagt Dinkler. Zudem gelte es, den Explosionsschutz im Blick zu behalten. Verbraucher:innen müssten sicherstellen, dass keine Dämpfe freiwerden. „Wenn sich Dämpfe ansammeln und zu einer Explosion führen, droht Lebensgefahr“, sagt Dinkler. Benzin sei ein sogenannter leicht flüchtiger Stoff. „Schon bei niedrigen Temperaturen verdampft so viel Flüssigkeit, dass sich mit dem Sauerstoff aus der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich im Keller sammeln.“ Wer größere Mengen an Kraftstoff einlagern will, müsse besondere Vorkehrungen treffen. Dinkler: „Dann greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die etwa besondere Anforderungen an die Abdichtung der Räume stellt.“
Eine regelmäßige Nutzung der Aggregate, um etwa eine Stromheizung zu betreiben, hält Dinkler nicht für sinnvoll. „Auch bei hohen Gaspreisen lohnt sich das nicht – die Benzinkosten würden deutlich darüber liegen.“ Als Alternative zum Notstromaggregat bieten sich Stromspeicher an. Doch auch diese liefern nur begrenzt Energie. „Einen längeren Blackout wird man damit nicht überstehen“, sagt Dinkler. Weiteres Problem: Wer einen Lithium-Ionen-Speicher nutzen will, müsse sich auf Nachfragen der Hausratversicherung einstellen – denn es besteht dann ein erhöhtes Brandrisiko.