Aus Sicht des VDZI ist dieser Schritt aus grundsätzlichen Erwägungen notwendig: Die Veränderungen bei Auftragsniveau und Leistungsstruktur seit Einführung des Festzuschuss-Systems machen eine grundlegende Überarbeitung des BEL II ebenso erforderlich wie die vom VDZI abgelehnte, aber drohende Ausweitung des Anwendungsbereiches des BEL II in einem Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV).
Erheblichen Klärungsbedarf wird es mit den Gesetzlichen Krankenkassen bei der Frage der vereinbarten Einleitenden Bestimmungen für die Rechnungslegung geben. Diese Regelungen, die eigentlich zur Leistungsklarheit und -wahrheit bei der Abrechnung zahntechnischer Leistungen beitragen sollten, haben im Festzuschuss-System immer mehr zu einer unerträglichen Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten der inländischen, vertragstreuen Meisterbetriebe des Handwerks in Deutschland gegenüber zunehmenden grauen Liefermärkten und Abrechnungswegen geführt, weil weder Zahnärzte noch Krankenkassen entsprechende Kontrollmechanismen gewährleisten.
Von einer Einhaltung der Vertragsinhalte und Abrechnungsbestimmungen durch die Krankenkassen, die zur Sicherung einer hohen Versorgungsqualität für die Patienten, aber auch für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen sollen, kann gegenwärtig keine Rede sein.
Der VDZI will in den Neuverhandlungen zum BEL II seinen verantwortungsvollen Beitrag dafür leisten, dass eine hohe Versorgungsqualität bei zahntechnischen Leistungen ebenso wie die Leistungsfähigkeit der vertragstreuen zahntechnischen Meisterbetriebe in Deutschland in einem fairen Wettbewerb gesichert wird.
Hierzu nimmt VDZI-Präsident Jürgen Schwichtenberg folgendermaßen Stellung:
"Spätestens seit Einführung des Festzuschuss-Systems ist immer deutlicher geworden, dass die zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem VDZI vereinbarten Einleitenden Bestimmungen zum BEL II keine zielgerichtete und wettbewerbsneutrale Wirkung entfalten. Der VDZI hat keine erkennbaren Anhaltspunkte dafür, ob und wie diese Vereinbarung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Praxis umgesetzt, eingehalten oder kontrolliert wird. Auf die zunehmende Ausprägung von abrechnungstechnisch grauen Märkten und reinen Händlermärkten, die häufig in Form von rechtswidrigen Selektivverträgen einzelner Krankenkassen noch befördert werden, hat der VDZI in diesem Zusammenhang mehrfach erfolglos die Politik und die Krankenkassen hingewiesen."
Darüber hinaus stellt der VDZI fest, dass durch die Einführung des Festzuschuss-Systems beim Zahnersatz anteilmäßig bedeutende zahntechnische Abrechnungspositionen des BEL II in ihrem konkreten Leistungsinhalt nicht mehr in der für die neue Abrechnungssystematik gebotenen Eindeutigkeit - sowohl in technologischer, als auch in qualitativer Hinsicht - sowie ihrer Abrechenbarkeit konkretisiert sind. Damit geht die Leistungstransparenz verloren und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für die zahntechnischen Meisterbetriebe.
In dieser Hinsicht fordert der VDZI die Spitzenverbände der Krankenkassen auf, mit dem VDZI eine grundsätzliche Neuordnung des BEL vorzunehmen.
Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass sich durch die Bundesmittelpreisbildung (§ 57 Abs. 2 SGB V) ein Preisgefüge herausgebildet hat, das mit den tatsächlichen handwerklichen Fertigungskosten nicht mehr in Einklang steht.
Weitere Informationen: VDZI-Pressestelle, Telefon: 069 665586-40, VDZI-Internetseite, www.vdzi.de