In seiner Eingangsrede betonte ZDH-Präsident Wollseifer die Bedeutung der Leistungen der Gesundheitshandwerke, dies nicht nur im medizinisch-technischen Versorgungsgeschehen am und für den Patienten, sondern auch als Treiber des technischen Fortschritts und als Garant für überproportionale Ausbildungsleistungen. Daher seien aus seiner Sicht vor allem faire, qualitätsorientierte Wettbewerbs- und Vertragsstrukturen für die Gesundheitshandwerke zu gestalten. Bei Zahntechnikern gebe es zudem immer noch Klarstellungsbedarf, was das Betreiben von Praxislaboren angeht, so Wollseifer.
Gesundheitsminister Gröhe fasste in seiner Rede seine Meinung zu den Gesundheitshandwerken in einem Satz zusammen: „Die Gesundheitshandwerke leisten Herausragendes!“
Daher sei die Forderung richtig, dass es verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunft brauche. Das jüngste klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Meister und dem dualen Ausbildungssystem habe dem Deutschen Handwerk den Rücken gegenüber falschen Deregulierungsbestrebungen der Europäischen Union gestärkt.
Die Vertreter der Gesundheitshandwerke bedankten sich beim Gesundheitsminister für die wichtigen Regelungen, die in dieser Legislaturperiode zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Rechtssicherheit verabschiedet wurden. Dazu gehört unter anderen die vom VDZI vorgeschlagene Klarstellung, dass bei den Vergütungsverhandlungen für Zahntechniker auf Landesebene die strikte Bindung an den Paragraphen 71 SGB V (Einnahmeentwicklung der GKV) nicht gilt.
Die Gesundheitshandwerke nutzten die Gelegenheit aber auch, um ihre Anliegen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens für die kommende Bundesregierung zu formulieren, wie sie im jüngst vorgestellten Positionspapier 2017 zu finden sind. „Fairer Vertragswettbewerb“ steht dabei an oberster Stelle. So werden die Organisations- und Marktmacht einzelner Krankenkassen mitunter zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen im Gesundheitswesen ausgenutzt.
Auch die Informationsparität und Beteiligung der Gesundheitshandwerke in der gemeinsamen Selbstverwaltung müsse sich nach Ansicht der fünf Gesundheitshandwerke verbessern. Wenn wesentliche Elemente des Leistungsrechts, wie etwa das Hilfsmittelverzeichnis oder die Festlegung von Festbeträgen oder den Festzuschüssen beim Zahnersatz, angepasst werden, müssten auch die Vertreter der Gesundheitshandwerke von Beginn des Verfahrens an echte Mitwirkungsrechte erhalten.
Ebenso bleibe man bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere der elektronischen Gesundheitskarte und dem elektronischen Datenaustausch, insgesamt noch weit hinter den Möglichkeiten zurück. Entstehende Datenmonopole seien ein Machtproblem, das es im Gesundheitswesen nicht geben dürfe.
Diese und weitere Themen wurden in intensiven wie entspannten Gesprächen im Verlauf des Abends aufgegriffen und mit Vertretern aus Politik und Gesundheitswirtschaft diskutiert. Erst zu später Stunde fand der Parlamentarische Abend sein Ende.