Schwichtenberg bezog sich in seinem Statement auch auf die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL). Die langwierigen Verhandlungen hatten in den Grundsatzfragen nicht zu einer Einigung auf dem Vertragsweg geführt. Das vom VDZI angerufene Bundesschiedsamt tagte am 16. Juni. Die Verhandlungen werden am 29. Juni fortgesetzt.
Die BEL-Verhandlungen begründete Präsident Schwichtenberg neben dem Erfordernis einer Konkretisierung der Leistungen mit dem Verhalten einzelner Kassen im Markt:
"Der VDZI ist nicht mehr länger bereit hinzunehmen, dass Krankenkassen aber auch Teile der Zahnärzteschaft einzeln und gemeinsam immer dann einen blinden Fleck in ihrer Wahrnehmung entwickeln, wenn es um die Frage von fairen und transparenten Regelungen für Zahntechniker geht. Die zunehmenden, stillschweigend tolerierten und von manchen beförderten Verzerrungen im Wettbewerb, wie sie für die inländischen Meisterbetriebe bestehen, sollen aufgelöst werden."
In Bezug auf die anstehende Gesundheitsreform machte Schwichtenberg deutlich, dass der VDZI weitere Eingriffe in das Leistungsrecht und die Ausgrenzung von Leistungsbereichen, wie etwa dem Zahnersatz, ablehnt. Für die Reformdebatte nannte Schwichtenberg vier Grundsätze:
- Der VDZI tritt weiter ein für eine generelle Versicherungspflicht für den Bereich der Zahnersatzversorgung.
- Der VDZI sieht keine Möglichkeit und Notwendigkeit, den Leistungsanspruch des Versicherten, etwa durch eine weitere Reduzierung der Zuschüsse, zu reduzieren.
- Der VDZI tritt weiter für die Sicherung und Fortentwicklung seiner Vertragsrechte ein, wo immer bei zukünftigen Reformen es notwendig sein sollte, um die ungleichen Marktmachtverhältnisse zwischen Kassen, Zahnärzteschaft und Meisterbetrieben für einen leistungsgerechten Wettbewerb austarieren und der Informations- und Marktmacht von Krankenversicherungen angemessen begegnen zu können.
- Der VDZI will die Stabilisierung einer qualitätsorientierten Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Meisterbetrieb als die Experten vor Ort, die allein Leistungen, Preise und Qualitäten beurteilen können.
Weitere Eingriffe von Dritten in die Vertragsbeziehungen des freiberuflichen Zahnarztes zu seinen Patienten und zwischen Zahnarzt und Meisterlabor werden konsequent abgelehnt.