Zum wiederholten Mal beschäftigt sich nun eine Staatsanwaltschaft mit Betrugsverdacht und Urkundenfälschungen bei importiertem Zahnersatz. In diesem Fall mit Verdachtsmomenten gegen die Firma McZahn.
Es ist nach Ansicht des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) keine Überraschung, dass sich die Vorwürfe über die Betrugsmuster in vergleichbaren Fällen ähneln. Zu sehr lockt das schnelle Geld. Firmeninhaber mit Handelsstrukturen versprechen billigen Zahnersatz aus dem Ausland, scheinen entstehende Zwischengewinne in intransparenten Firmenstrukturen hin- und herzuschieben und versuchen in Deutschland geltende, die Patienten schützende Sicherheitsvorschriften zu umgehen.
Eine Zunahme dieser Fälle war zu erwarten. Mit dem Abbau von Transparenz- und Prüfpflichten auf Seiten der Krankenkassen und Zahnärzte im Festzuschuss-System sind die Betrugsanreize erhöht worden, weil kaum mit deren Aufdeckung gerechnet werden muss. Nach geltendem Recht sind nur Rechnungen von gewerblichen Laboren oder Praxislaboren abrechnungsfähig. Fehlende Kontrollen tragen dazu bei, diese Sicherheitsprinzipien auszuhöhlen. Dem muss nach Auffassung des VDZI ein Riegel vorgeschoben werden.
"Kein vernünftiger Zahnarzt würde über solche Quellen mit unbekanntem Labor oder über einen Dealer den Zahnersatz beziehen, wenn die damit verbundenen Unsicherheiten und medizinischen Risiken nicht mit Gewinnversprechen aufgewogen würden. Schließlich ist Zahnersatz ein Therapiemittel des Zahnarztes, das als individuelle Einzelfertigung ohne medizinische Risiken mehr als ein Jahrzehnt im Munde des Patienten verbleiben soll. Die Sicherheit für den Patienten und der zahnmedizinische Qualitätsanspruch darf daher nicht auf dem Basar des schnellen Geldes für Wenige verkauft werden", so Jürgen Schwichtenberg, Präsident des VDZI.
Der offenkundig erwiesene Verdacht auf Fälschung von Konformitätserklärungen wiegt dabei besonders schwer. Mit einer gefälschten Konformitätserklärung wird dabei eine Sicherheit vorgetäuscht, um die Akzeptanz bei Zahnärzten, Krankenkassen und Patienten zu erhöhen. Ein Schlag ins Gesicht verantwortungsbewusster zahntechnischer Meisterbetriebe in Deutschland und eine fahrlässige Rosstäuscherei auf Kosten der Sicherheit der Patienten.
Jeder Zahnersatz bedarf der Nachsorge, muss einmal Instand gesetzt oder auch später erweitert werden. Ein zahntechnischer Meisterbetrieb in Deutschland, der das im Ausland verwendete Material nicht kennt oder auf die Angaben nicht vertrauen kann, kann schon bei einer Reparatur ausländischen Zahnersatzes die Unbedenklichkeit nicht mehr garantieren, da er auf jeden Fall in das vorhandene komplexe Materialgefüge eingreifen muss - ohne jedoch gesundheitliche Risiken für die Patienten ausschließen zu können.
Nach Ansicht des VDZI sind daher klare Regelungen notwendig, dass nur das herstellende Labor, das juristisch und fachlich für die Prozesssicherheit und Ergebnisqualität sowie die sichere Verarbeitung der Materialien verantwortlich ist, eine ordnungsgemäße Konformitätserklärung ausstellt, die das Medizinprodukt bis zum Patienten begleitet. Nur so kann eine weitere Umgehung der Schutzprinzipien für den Patienten vermieden werden. Die Einschaltung von einem oder mehreren fachfremden Zwischenhändlern in dieser Behandlungs- und Herstellungskette zwischen Zahnarzt und Labor widerspricht nicht nur dem Streben nach optimaler Behandlungsqualität, sondern fördert den grauen Markt unter unkalkulierbaren Verlusten an Sicherheit und Qualität für den Patienten.
"Patienten müssen mindestens vor der Behandlung über den Herstellungsort und die Risiken informiert werden und der Herstellung dort zustimmen. Es gibt in Deutschland mit dem kammerrechtlich zugelassenen selbstständigen Zahntechnikermeister den Fachexperten, der gegenüber dieser Gesellschaft die Unbedenklichkeit des Medizinproduktes Zahnersatz verantwortet. Das ist organisierter und verlässlicher Patientenschutz. Der Entwicklung, mit Händlersystemen bewusst an diesen Sicherheitsstrukturen vorbei Billigzahnersatz an den Mann zu bringen, muss Einhalt geboten werden. Betrugsanreize und Sicherheitsrisiken in der Zahnersatzversorgung können nur eingedämmt werden, wenn man die bestehende rechtliche Stellung des selbstständigen Zahntechnikermeisters für den Patientenschutz in Deutschland strikt anerkennt und in den Sicherheitsbestimmungen verankert. Die kammerrechtlich zugelassenen selbstständigen Zahntechnikermeister vertreten einen Gesundheitsschutzbegriff, der umfassende Qualität und Sicherheit garantiert. Sie sehen als weiteren wesentlichen Baustein des Patientenschutzes die gute Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterbetrieb vor Ort. Hochwertige Medizinprodukte eignen sich nicht für eine Schnäppchenjagd des Patienten und medizinische Therapiemittel sollten auch nicht mit Akzeptanz von Zahnärzten auf dem Basar gehandelt werden dürfen", fordert Jürgen Schwichtenberg.