Nun dient das EBZ als Blaupause für die nächste Anwendung – "Elektronischer Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis (eLABZ)" –, um beim digitalen Austausch von Aufträgen und Rechnungen zwischen Zahnarztpraxen und gewerblichen Laboren auf einem sicheren und erprobten Verfahren aufzusetzen. Der Gesetzgeber hat dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-SV sollen demnach zeitnah Festlegungen zum Inhalt und Umfang der elektronisch auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung, insbesondere Übermittlungswege und Formate, definieren. Geregelt ist auch die Finanzierung der anstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten. Es ist dabei unbenommen, dass die Anbindung an die TI für das einzelne Dentallabor freiwillig bleibt.
Um aus dem gesetzlichen Anspruch auch einen Mehrwert für Dentallabore, Zahnärzteschaft und Patienten im Hinblick auf Bürokratieabbau und Arbeitserleichterung zu schaffen, steht der VDZI im bevorstehenden Digitalisierungsprojekt mit dem VDDS und der KZBV im intensiven Austausch. Der VDDS agiert dabei als Experte für die Definition, Entwicklung und Verbreitung digitaler Schnittstellen im Dentalbereich, um sicherzustellen, dass die neue Anwendung schnell Akzeptanz und Verbreitung findet – ähnlich wie beim EBZ-Verfahren. Die KZBV liefert den fachlichen Input, damit das neue Verfahren optimal auf die Nutzung in der Zahnarztpraxis ausgerichtet wird. Der VDZI tritt für die Anforderungen aus Sicht der Zahntechniklabore ein. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass eine Anwendung in die Versorgung kommt, die direkt aus den Praxen und Laboren heraus entwickelt ist und eine spürbare Optimierung der guten Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und Zahntechniklabor im Sinne der Patientenversorgung bietet.
Die Beteiligten freuen sich über die Herausforderungen bei der Entwicklung der neuen Anwendung und begrüßen die Integration der gewerblichen Dentallabore in die TI durch eLABZ ab voraussichtlich Sommer 2024 als einen weiteren Meilenstein in Richtung Digitalisierung.
Hintergrund: Das EBZ
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) sind Zahnarztpraxen flächendeckend in der Lage, Anträge in den Leistungsbereichen Zahnersatz (ZE), Parodontologie (PAR), Kieferorthopädie (KFO) sowie Kieferbruch (KBR) und Kiefergelenkserkrankungen (KG) zu stellen. Die Krankenkassen bescheiden diese dann ebenfalls elektronisch. Die komplette digitale Antrags- und Genehmigungsstrecke ist somit mittels des sicheren Mail-Verfahrens "KIM" über die Telematikinfrastruktur gewährleistet. Das EBZ wurde aus der Versorgung heraus von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband in enger Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) spezifiziert, erprobt und in den Praxisalltag integriert. Dass aktuell bereits über 10 Millionen EBZ-Anträge digital beschieden wurden, zeigt den großen Erfolg der Anwendung.