Eine innovationsfähige und qualitätsorientierte Zahnersatzversorgung setzt sowohl die konsequentere Durchsetzung der zahnärztlich-berufsrechtlichen und handwerks-rechtlichen Anforderungen als auch die Sicherung einer wohnortnahen Versorgung in den Verträgen der Krankenversicherungen voraus. Das Meisterprinzip im gefahrengeneigten Zahntechniker-Handwerk muss auch in der Gesundheitspolitik als ordnungspolitisch begründeter Patientenschutz anerkannt und umgesetzt werden. Die durch die zunehmenden Fusionen der gesetzlichen Krankenkassen erwachsende Informations- und Marktmacht der Kassen muss durch die uneingeschränkte Geltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts begleitet werden.
Einer Mehrwertsteuererhöhung bei zahntechnischen Medizinprodukten erteilt der VDZI eine klare Absage: "Zahnersatz gehört zu den notwendigen medizinischen Gütern, deren Inanspruchnahme der Staat mit Verzicht auf den normalen Mehrwertsteuersatz auch für niedrige Einkommensbezieher begünstigt. Für Zahnersatz soll daher weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten", fordert VDZI-Präsident Schwichtenberg.
Der neuen Regierung bietet das deutsche Zahntechniker-Handwerk seine Gesprächsbereitschaft in allen Fragen der Zahnersatz-Versorgung der Bevölkerung in Deutschland an.