Im Rahmen der Aktualisierung der weltweit gültigen Spezifikationen legt der Generallizenzgeber QUALICOAT bei seinen Untersuchungen, Analysen und Daten großen Wert auf die nutzbringende Verknüpfung von Theorie und Praxis unter Beachtung der neusten technischen Erkenntnisse. Internationale Experten, berufen durch das Technical und Executive Committee des Generallizenzgebers, beschäftigen sich in zehn Working Groups mit verschiedenen Themen und erarbeiten Vorlagen für die Spezifikationen. Mit dabei: Der VOA und seine professionellen Mitgliedsunternehmen, die ihr enormes Praxiswissen in den Working Groups zur Verfügung stellen, beispielsweise in den Arbeitsgruppen „QUALICOAT 3.0“, „Aluminium & Label Extensions“, „Pretreatment“ und „Preanodising“.
Anfang des Jahres trafen sich die Profis in Amsterdam, um über die neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen zu sprechen: Während in der Working Group „QUALICOAT 3.0“ etwa die Sichtung der Korrossionstestergebnisse der zertifizierten Bauprojekte im Fokus stand, beschäftigte sich die Working Group „Aluminium & Label Extensions“ mit der Weiterentwicklung des Anhangs A5 der Spezifikationen für die Außenanwendung beschichteter Druckgussteile. Die Working Group „Pretreatment“ erarbeitete Empfehlungen zu Vorbehandlungsprozessen von Druckgussaluminium und setze sich fachlich damit auseinander, ob sich die photometrischen Schichtgewichtsbestimmung von chromatfreien Konversionsschichten standardisieren lässt; und die Working Group „Preanodising“ legte im Auftrag des Technical Committee die Rahmenbedingungen für eine aktuelle Studie fest, um Korrosionsschutzanforderungen für die Voranodisation von den aktuellen Grenzwerten für die Seaside-Vorbehandlung differenzieren zu können.
Liegen die Entwürfe der Update Sheets zur Änderung der Spezifikationen durch die Working Groups vor, diskutiert das Technical Committee diese im nächsten Schritt, ändert sie gegebenenfalls und erteilt letztlich die Freigabe aus technischer Sicht. Im Anschluss daran gibt das Executive Committee die Entwürfe frei, so dass sie als Update Sheets veröffentlicht werden und in Kraft treten. Der Generallizenzgeber publiziert die aktualisierten Spezifikationen turnusmäßig zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres an die Generallizenznehmer und diese dann an die Unternehmen. Die Kommunikation sowie die Erstellung der Spezifikationen erfolgt in englischer Sprache, die für die Lizenz- und Zulassungsnehmer bindend ist. So schließt sich der Kreis für die konsequente Weiterentwicklung von beschichtetem Aluminium mit dem Qualitätszeichen QUALICOAT.
Koordiniertes Prüfwesen des VOA sorgt für korrekte Einhaltung der Spezifikationen
Neues Jahr – neue, unangemeldete Inspektionen: Geprüft wird die Einhaltung der jeweils gültigen Spezifikationen durch die Unternehmen von unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituten, die zwei Mal pro Jahr ohne Ankündigung in den Betrieben erscheinen. Manchmal ist den zu prüfenden Unternehmen die Unterbrechung in ihren alltäglichen Abläufen gar nicht recht, denn Fachkräftemangel oder Krankheitswellen treffen auch sie. Dennoch entscheiden sich die Unternehmen aus gutem Grund für die unvorhersehbaren Prüfungen, denn damit stellen sie sicher, dass die zu erzielende Qualität zu jeder Zeit im Betrieb hergestellt und der Qualitätsgedanke von der Belegschaft fortwährend gelebt wird.
Die im Rahmen der Fremdkontrolle erstellten Prüfberichte senden die beauftragten Institute in Deutschland anschließend digital an den Generallizenznehmer, der das aufwändige Prüfwesen koordiniert. Die VOA-Geschäftsstelle anonymisiert alle Berichte – pro Jahr circa 100 allein für die Beschichtungsunternehmen – und leitet sie an den vom Vorstand benannten Prüfausschuss des Verbands weiter, welcher diese mit Kennerblick unter Beachtung der von QUALICOAT vorgegebenen Kriterien kontrolliert und sein Feedback an die Geschäftsstelle digital zurückmeldet. Abschließend informiert der VOA den Generallizenzgeber QUALICOAT über die Ergebnisse und erhält nach dortiger, unvoreingenommener Beurteilung aufgrund der festgeschriebenen Kriterien die finale Aussage über das Bestehen bzw. Nicht-Bestehen der Prüfungen. Erst nach Durchlaufen aller Instanzen entscheidet sich, ob das jeweilige Unternehmen QUALICOAT-konform fertigt und die Lizenz erhält, behalten darf oder – im Falle einer negativen Prüfung sowie einer negativen Wiederholung – mit sofortiger Wirkung verliert. Durch diesen Ablauf ist sichergestellt, dass sich kein Unternehmen auf dem Erreichten ausruht, sondern optimale Qualität in Serie zu jeder Zeit produziert.
Der VOA informiert seine Lizenz- und Zulassungsnehmer regelmäßig über die neuen Spezifikationen von QUALICOAT, über das Prüfwesen sowie häufige Fehler und deren Vermeidung. Darüber hinaus bietet der Verband Beschichtungs- und QUALICOAT-Seminare an, die als Pflichtfortbildung im Sinne der Spezifikationen anerkannt sind. Als exklusive Serviceleistung lädt der VOA die Lizenz- und Zulassungsnehmer bei Bedarf zu qualifizierten, erklärenden Videokonferenzen ein, um Themengebiete zu erläutern, Fragen zu beantworten und zu diskutieren. Dies fließt auch in den QUALICOAT-Prüfausschuss des VOA ein, der die technischen Fragen der Qualitätszeichenverleihung, der Qualitätssicherung und -prüfung bearbeitet. Ebenso beschäftigt sich die Technische Kommission des Verbands mit möglichen Verbesserungsvorschlägen für die Spezifikationen, die der VOA als Generallizenznehmer wiederrum in die Gremien von QUALICOAT einbringt. So greifen die Kreise als „Zahnräder“ von VOA und QUALICAOT dank der gelebten Qualität perfekt ineinander – der Garant für zufriedene Kunden weltweit.