Diese ADR-Vorschrift besagt unter anderem, dass aufgrund von Hochleistungsbatterien in Kleingeräten und der damit verbundenen Explosions- und Brandgefahr viele von diesen Geräten nur noch dann zum Recycling transportiert werden dürfen, wenn sie einzeln verpackt sind.
Aufgrund unserer Erfahrung halten wir es schlichtweg für eine Illusion, zu glauben, dass der Bürger seine ausgebrauchten Kleingeräte vorher verpackt, bevor er sie im Handel zurückgibt.
Auch dem Handel ist ein solches Verpacken oder die Entnahme der Batterien aus jedem einzelnen Gerät aus unserer Sicht nicht zumutbar.
Unsere Befürchtung ist, dass die Explosions- und Brandgefahr, welche von solchen Kleingeräten ausgehen kann, somit in die Keller, Dachböden und Schubladen der Bürger verlagert wird.
Aus Sicht des VERE e.V. zeigt dies einmal mehr, dass sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene jedes Ministerium oder jede Behörde eigene Gesetze und Vorschriften erlässt, welche für den Bürger nicht nur schwer verständlich sind, sondern sich manchmal sogar widersprechen.
Dies steht einer intelligenten Umweltpolitik diametral entgegen.
Wir hoffen sehr, dass es einmal eine Koordinierungsstelle geben wird, welche die Unsinnigkeit mancher Vorschriften für den praktischen Menschen sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene verhindert.