Wichtig ist es zu evaluieren
+ was sich mit der Revision des Datenschutzgesetzes für das eigene Unternehmen ändert
+ was bei der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und Datenschutz-Folgenabschätzung zu beachten ist
+ worüber in Datenschutzerklärungen zu informieren ist
+ welche organisatorischen und technischen Massnahmen im Unternehmen zu beachten sind.
Dass bei Verstössen gegen das DSG nicht die Unternehmen, sondern die verantwortlichen Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden ist dabei von besonderer Relevanz. Ein Grund mehr, sich auch im eigenen Interesse schon jetzt intensiv mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Einen Einstieg ins Thema mit prasxisrelevanten Tipps vermittelt der eintägige Intensivkurs: Revision des Datenschutzgesetzes und die Auswirkungen auf Unternehmen am 24. August 2021 mit Mag.iur. Maria Winkler, Rechtsanwältin, Dozentin und Auditorin für Datenschutzzertifizierungen.
Weitere Informationen unter www.vereon.ch/rdg.