Ziel ist, dass sich mehr kleine und mittlere Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Darum soll das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz samt Verordnungen im kommenden Jahr evaluiert werden.
Weitere Aussagen im Koalitionsvertrag:
- Es sollen berlinweit geltende Standards für das Vergabewesen entwickelt werden.
- Für das Schulessen koordiniert der Senat Musterausschreibungen. Es bleibt bei der berlinweit einheitlichen Leistungsbeschreibung und einem Festpreis.
- Der Landesmindestlohn und der Vergabemindestlohn bleiben erhalten. Beide dürfen niemals mehr als 1,50 Euro über dem Bundesmindestlohn liegen. Die Tariftreue bleibt im Anforderungskatalog für die öffentliche Beschaffung.
- Vergaben an Inklusionsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden vereinfacht.