Preisgarantien bei überregionalen und lokalen Versorgern
Zum Stichtag 01.02.2014 hat Verivox 3.125 Sondertarife örtlicher Grundversorger und 2.326 Angebote überregional tätiger Stromversorger untersucht. Da die Konditionen der Grundversorgungstarife gesetzlich vorgeschrieben sind, wurden sie nicht berücksichtigt.
49 Prozent der überregionalen Angebote konnten keine Form der Preisgarantie vorweisen, bei den Grundversorgern waren es 77 Prozent der Tarife. Bei diesen Stromtarifen kann es jederzeit zu Preiserhöhungen kommen. Den Kunden bleibt dann nur die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und sich einen anderen Anbieter zu suchen.
Drei Arten von Preisgarantien bei Stromtarifen
Eine volle Preisgarantie, die nicht nur den Energiepreis, sondern auch Preiserhöhungen aufgrund von Steuern und Abgaben ausschließt, weisen 9 Prozent der überregionalen Angebote auf. Bei den Grundversorgern können sich 5 Prozent der Tarife mit diesem Merkmal schmücken.
Die weiteste Verbreitung hat die "eingeschränkte Preisgarantie". Hier verpflichtet sich der Versorger, nur dann Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn Steuern, Abgaben oder Umlagen - etwa die EEG-Umlage - von Seiten des Staats erhöht werden. 36 Prozent der Angebote der überregionalen Stromanbieter und 14 Prozent der Tarife der örtlichen Anbieter bieten eine derartige Preisgarantie.
Die geringste Verbreitung hat die "Energiepreisgarantie" - hier können sowohl Steuern und Abgaben als auch höhere Netzgebühren direkt an die Kunden weitergegeben werden. 7 Prozent der Angebote der überregionalen Versorger und 4 Prozent der Tarife der Grundversorger haben diese Art Preisgarantie.
"Wer den Stromanbieter wechseln und Geld sparen möchte, sollte bei der Auswahl des neuen Stromtarifs auf eine Preisgarantie achten", sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. "Eine eingeschränkte Preisgarantie ist in der Regel ausreichend und gibt Sicherheit bis zur nächsten Steuererhöhung."