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MiFID – Umfassende Best Practise-Berichte jetzt im BankPraktiker

Nutzen Sie die Zeit bis zum 01. November effizient!

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Was ändert sich im Hinblick auf die Anlageberatung und Vermögensverwaltung nach MiFID, welches sind die neuen Pflichten für Banken und Vermögensverwalter im Überblick? Und wie wirken sich die neuen Regeln auf die Compliance-
Organisation der Wertpapierunternehmen sowie die Interne Revision aus?

- Sinnvoll ist es, die erforderlichen Kundendaten für Eignungs- und Angemessenheitstest zu erheben und den Angemessenheitstest zu automatisieren.
- Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der Compliance-Funktion sollte der Compliance-Bereich bereits frühzeitig in das MiFID-Projekt eines jeden Unternehmens eingebunden werden.
- Durch die Einbeziehung der Wertpapier-dienstleistungsgeschäfte ergeben sich keine unmittelbar neuen und/oder zusätzlichen Anforderungen an die Prüfungsinhalte der Revision. Die Konzeption einer Prüfung des Risikomanagements sollte um die Anforderungen aus der MiFID erweitert werden. Die Prüfung sollte im Sommer 2007 erfolgen, damit schon Testergebnisse vorliegen und Prüfungsergebnisse noch berücksichtigt werden können.

Wie können Interessenkonflikten vermieden werden und wie sieht ein proaktives Interessenkonfliktmanagement im Lichte der MiFID aus? Wie wirken sich die Vorschriften zur Best Execution nach der MiFID auf die Geschäftsprozesse aus? Und was sind mögliche Ansätze der externen Prüfung?

- Die Entscheidung über die Entwicklung eigener Ausführungsgrundsätze oder reduzierter Ausführungsgrundsätze Dritter muss nach einer grundlegenden Analyse der Orderströme des Wertpapierdienstleistungsunternehmens, der Besonderheiten für Eigenhandel und Portfolioverwaltung sowie der Einholung und Überwachung von Angeboten Dritter im Rahmen ausgelagerter Auftragsausführung erfolgen.
- Die Einrichtung von MiFID-gerechten Prozessen und die Erstellung von angemessenen Dokumentationen dürfte auf Basis der kurzfristigen Umsetzung der MiFD für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine deutliche Herausforderung darstellen, letztendlich bilden diese Faktoren jedoch auch die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfung.
- Eine sorgfältige und strukturierte MiFID-Umsetzung dürfte Wertpapierdienstleistungsunternehmen neben den erheblichen Herausforderungen jedoch auch weitreichende Chancen bei der Erschließung neuer bzw. bei der Bearbeitung vorhandener Geschäftsfelder bieten.

MiFID stellen Banken und Sparkassen vor besondere organisatorische und logistische Herausforderungen. Der Zeitrahmen für die vorrangigen betrieblichen Entscheidungen, Organisationen und Umstellungen für die MiFID ist bis zum 01.11.2007 knapp bemessen. Für die Institute gilt es nun, die verbleibende Zeit möglichst effizient zu nutzen. Die MiFID-Sonderbeilage in der Juli/August-Ausgabe der Fachzeitschrift BankPraktiker gibt auf über 60 Seiten sinnvolle Tipps aus der Praxis weiter. Autoren der Beiträge sind Fach- und Führungskräfte aus der BankPraxis, welche ihr Wissen aus eigenen Projekten weitergeben. Alle Tipps und Hinweise sowie einen umfassenden Umsetzungsbericht eines MiFID-Projekts mit detaillierten Ausführungen zum Aufbau, Umfang und einer optimierten Zeitplanung lesen Sie in der Beilage der Juli/August-Ausgabe des BankPraktiker.

Themen der Beilage:

Was ist z.B. hinsichtlich der neuen Kundengruppen und Informationspflichten nach Umsetzung der MiFID zu beachten?

- Die nach § 31 Abs. 3 WpHG-E erforderlichen Informationen sollten Neukunden gegenüber möglichst ab sofort vollständig erteilt werden.
- Bestandkunden sollten diese Informationen, ggf. im Rahmen eines „MiFID-Informationspakets“, möglichst bis Anfang/Mitte September 2007 erhalten.
- Da die meisten Informationen über das Medium allgemeiner Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden kommuniziert werden, ist die 6-wöchige Widerspruchsfrist im Hinblick auf die Änderung der Sonderbedingungen zu beachten. Sofern die neuen Sonderbedingungen zum 01.11.2007 wirksam werden sollen, ist eine Bekanntmachung an den Kunden spätestens Mitte September erforderlich.
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