Der offensichtliche Wille der Politik, Klimaschutz mit zusätzlichen KWK-Anlagen als eine ihrer zentralen Aufgaben voranzutreiben, ist vorhanden. Es ist daher kaum nachzuvollziehen, warum die Hürden für die mit höchstem CO2-Minderungspotential ausgestattete industrielle KWK bisher trotzdem restriktiv hoch geblieben sind.
Die Kritikpunkte am KWK-Gesetzentwurf:
- Förderung von KWK-Projekten nur, wenn die Investitionssumme bei über 50 % der gesamten Anlagenneukosten liegt. Dieser hohe Prozentsatz führt de facto zum Ausschluss der Förderung industrieller KWK-Anlagen. Diese Anlagen sind in der Industrie häufig über Jahrzehnte gewachsen, auch noch so sinnvolle und dabei teure Verbesserungen werden nur in extremen Ausnahmen über 50 % der Neukosten der gesamten KWK-Anlage ausmachen. Aus Sicht des VIK eine enorme Verschwendung von günstigem CO2-Minderungspotential an Industriestandorten und ein krasser Widerspruch zur Förderpolitik bei den viel teureren erneuerbaren Energien oder den Belastungen durch den EU-weiten CO2-Emissionshandel.
- Die Fördersätze für KWK-Anlagen der Industrie liegen niedriger als die für KWK-Anlagen der Versorger. Dabei macht die KWK-Technik keinen Unterschied zwischen den Betreibern - die CO2-Absenkung funktioniert so oder so. Bei gleichem Klimanutzen findet eine inakzeptable Diskriminierung der Industrie statt!
- Die Förderbedingungen sind zudem nicht planungssicher. Ursprünglich zugesagte Fördersummen können aufgehoben oder reduziert werden. Eine Unsicherheit, die kostenintensive KWK-Modernisierungsmaßnahmen unnötig verhindert. In den Anfangsjahren nicht verwendete Fördergelder sollten daher auf die Folgejahre übertragen werden können, um damit das Gesamtfördervolumen nutzbar zu machen.