Im Jahr 2004 – also noch vor Beginn des Emissionshandels – lagen laut Gutachten die EEX-Strompreise im Mittel 18,5 Prozent über den Grenzkosten, bei einem Viertel der betrachteten Stunden sogar mehr als 30 Prozent darüber. Die Strom-Marktpreise lagen zwischen 35 und 45 Euro/MWh, ihre Grenzkosten jedoch nur zwischen 27 und 30 Euro/MWh. Das untersuchte erste Halbjahr 2006 zeigt mit 24,5 Prozent die stärkste Abweichung der EEX-Strompreise von ihren Grenzkosten innerhalb des Untersuchungszeitraums.
Die Einpreisung kostenlos zugeteilter CO2-Zertifikate hat sich als ein Instrument zur Marktmacht gesteuerten Strompreissteigerung offenbart. Beleg dafür ist u.a. die vom Gutachten deutlich gezeigte Asymmetrie der CO2-Einpreisung. So wirken sich steigende CO2-Preise 3-mal stärker auf die Strompreise aus als sinkende CO2-Preise. Das ist typisch für fehlenden Wettbewerb.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, die EEX-Strompreise liegen deutlich oberhalb des zu erwartenden Wettbewerbsniveaus. Anders ausgedrückt: 2004 hätten sich diese EEX-Preise nur einstellen dürfen, wenn das Stromangebot in Deutschland um 9 bis 19 GW niedriger gelegen hätte. Bei einer Gesamtnachfrage von in der Spitze 80 GW (Spitzenlast) ein mit rund 11 bis 25 % erheblicher Anteil nicht angebotener Kapazität. Ähnliche Zahlen zeigen sich in den Jahren 2005 und 2006. Fazit: Der deutsche Großhandelsmarkt spiegelt keinen wettbewerblichen Strompreis wider. Der ökonomische Grundsatz „Preis = Grenzkosten“ wird nicht erfüllt.
* Preisbildung und Marktmacht auf den Elektrizitätsmärkten in Deutschland
Das Gutachten und die Präsentation zur Pressekonferenz finden Sie unter www.vik.de (Presse).