Im Wesentlichen werden folgende – aus VIK-Sicht – Scheinargumente genannt: Ein novelliertes GWB würde
1. den bestehenden deutschen und europaweiten Energiewettbewerb behindern,
2. den Neubau eigener Kraftwerke behindern,
3. den soeben erst liberalisierten Energiemarkt vollständig regulieren und
4. den Markteintritt zusätzlicher Energieanbieter erschweren.
Der VIK bezieht wie folgt dazu Stellung:
1. Die Lage auf den deutschen und europäischen Strom- und Erdgasmärkten verdient den Namen Wettbewerb kaum. Von grenzüberschreitendem – europaweitem – Strom- oder Gaswettbewerb kann gar keine Rede sein!
2. Da auch nach Meinung der Energiewirtschaft neue Kohlekraftwerke bei einem Strompreis von 35 – 40 Euro/MWh noch wirtschaftlich zu betreiben wären, kann eine Novellierung des GWB hier nichts verhindern. Auch eine verschärfte Missbrauchsaufsicht wird bei den derzeitigen Grundlaststrompreisen von 57 Euro/MWh keinen Preisrückgang unter 35 Euro/MWh erreichen.
3. Die Marktliberalisierung würde an keiner Stelle wieder zurückgenommen. Im Gegenteil: Wer…. Soll erst ermöglicht werden. Die vorgesehene verschärfte Missbrauchsaufsicht kommt – wie der Name schon sagt – ohne den Verdacht des kartellrechtlichen Verstoßes gar nicht zum Einsatz.
4. Der Markteintritt neuer Energieanbieter würde von einer verschärften Kontrolle im Zusammenhang mit Marktbeherrschung gar nicht betroffen – sie kann schlicht nicht vorliegen.