Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 128477

VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Leipziger Platz 10 10117 Berlin, Germany http://www.vik.de
Contact Dipl.-Ing. Roland Schmied +49 201 8108415
Company logo of VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.

VIK: RWE-Entscheidung des Bundeskartellamtes ist sehr bedauerlich

(PresseBox) (Essen, )
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA), das Verfahren gegen RWE wegen missbräuchlicher CO2-Einpreisung gegen "Verpflichtungszusagen" von RWE einzustellen, ist sehr bedauerlich, so der VIK, der die Interessen der industriellen Energiekunden vertritt. Diese Entscheidung widerspricht dem bisherigen Verlauf des Verfahrens und der "vorläufigen Einschätzung" (Abmahnung) des BKartA vom 18. Dezember 2006. Damals hatte das Kartellamt die von RWE durchgesetzten Strompreise - bezogen auf den CO2-Zertifikatewert - "vorläufig" in erheblichem Maße als missbräuchlich bzw. kartellrechtswidrig bezeichnet. VIK hatte 2005 diese kartellrechtliche Missbrauchsbeschwerde wegen der Einpreisung kostenlos erhaltener CO2-Zertifikate beim BKartA eingereicht.

Im Wege dieser Einstellungsentscheidung des BKartA erfolgt keine Kritik an der Marktmacht von RWE, unangetastet bleiben auch die CO2-Sondergewinne bei RWE. Außerdem wird keinerlei Missbilligung des Verhaltens von RWE bei der CO2-Einspeisung mehr festgestellt, obwohl die Strompreise in der Abmahnung 2006 "vorläufig" noch als missbräuchlich überhöht eingeschätzt wurden. Dieses Ergebnis stößt auf großes Unverständnis. Was mit der anhängigen Klage gegen E.ON AG passieren soll, ist dazu noch ungeklärt.

Die von RWE vorgeschlagene Strom-Auktion wird aller Voraussicht nach zu Preisen in Höhe des üblichen Großhandelsniveaus führen oder zumindest in dessen Nähe. Insofern ist diese Auktion keine akzeptable und keine angemessene Alternative zum derzeitigen Großhandel. Außerdem ist nicht erkennbar, dass durch die RWE-Zusage die in der BKartA-Abmahnung noch deutlich dokumentierten Bedenken gegenüber dem RWE-Verhalten auszuräumen sind. Die "Verpflichtungszusagen" von RWE sind daher unzureichend. Sie sind eher ein Placebo.

"Der VIK muss diese Entscheidung respektieren und bedauert gleichzeitig, dem BKartA dabei nicht folgen zu können", so Dr. Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK. Der Auktions-Vorschlag von RWE schafft die Ursachen für die VIK-Missbrauchsbeschwerde von 2005 nicht aus der Welt und kann den betroffenen Stromkunden die in der Vergangenheit erlittenen Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich nicht ausgleichen.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.