Im Wege dieser Einstellungsentscheidung des BKartA erfolgt keine Kritik an der Marktmacht von RWE, unangetastet bleiben auch die CO2-Sondergewinne bei RWE. Außerdem wird keinerlei Missbilligung des Verhaltens von RWE bei der CO2-Einspeisung mehr festgestellt, obwohl die Strompreise in der Abmahnung 2006 "vorläufig" noch als missbräuchlich überhöht eingeschätzt wurden. Dieses Ergebnis stößt auf großes Unverständnis. Was mit der anhängigen Klage gegen E.ON AG passieren soll, ist dazu noch ungeklärt.
Die von RWE vorgeschlagene Strom-Auktion wird aller Voraussicht nach zu Preisen in Höhe des üblichen Großhandelsniveaus führen oder zumindest in dessen Nähe. Insofern ist diese Auktion keine akzeptable und keine angemessene Alternative zum derzeitigen Großhandel. Außerdem ist nicht erkennbar, dass durch die RWE-Zusage die in der BKartA-Abmahnung noch deutlich dokumentierten Bedenken gegenüber dem RWE-Verhalten auszuräumen sind. Die "Verpflichtungszusagen" von RWE sind daher unzureichend. Sie sind eher ein Placebo.
"Der VIK muss diese Entscheidung respektieren und bedauert gleichzeitig, dem BKartA dabei nicht folgen zu können", so Dr. Alfred Richmann, Geschäftsführer des VIK. Der Auktions-Vorschlag von RWE schafft die Ursachen für die VIK-Missbrauchsbeschwerde von 2005 nicht aus der Welt und kann den betroffenen Stromkunden die in der Vergangenheit erlittenen Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich nicht ausgleichen.