Strom: Möglichkeit des stufenweisen Ausbaus von Messsystemen (Ergänzung: § 21c Absatz 5)
Zusätzlich zu den bestehenden Einbauverpflichtungen von Messsystemen wird ein stufenweiser Ausbau ermöglicht. Solange der Einbau eines kompletten Messsystems, das den Anforderungen aus Schutzprofil und Technischer Richtlinie genügt, noch nicht möglich ist, können im ersten Schritt Messeinrichtungen eingebaut werden, die den tatsächlichen Energieverbrauch sowie die tatsächliche Nutzungsdauer widerspiegeln. Diese Messeinrichtungen müssen sich in der zweiten Ausbaustufe sicher in ein intelligentes Messsystem integrieren lassen. Eine sicher integrierbare Messeinrichtung könnte beispielsweise der, um eine spezielle Schnittstelle erweiterte, elektronische Haushaltszähler sein. Sobald solche BSI-Ready-Zähler am Markt verfügbar sind, kann die MessZV deren Einbau verpflichtend machen, sofern er auch wirtschaftlich vertretbar ist. Ob ein Einbau wirtschaftlich vertretbar ist, wird die aktuell in Erstellung befindliche Kosten-Nutzen-Analyse klären.
Strom: Fristverlängerung für nicht schutzprofilkonforme Messsysteme (Änderung: § 21e Absatz 5)
Die Frist für den Einbau von Messgeräten, die dem Stand der Technik entsprechen, aber nicht den Anforderungen aus Schutzprofil und Technischer Richtlinie genügen, wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Ab dem Zeitpunkt des Einbaus dürfen diese Systeme unter bestimmten Voraussetzungen bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden, auch wenn in der Zwischenzeit schutzprofilkonforme Messsysteme verfügbar sind. Voraussetzungen sind: der Anschlussnutzer muss darüber aufgeklärt worden sein, dass das Messsystem nicht schutzprofilkonform ist und eine schriftliche Zustimmung zu Einbau und Nutzung erteilt haben.
Gas: Einbau schutzprofilkonformer Messeinrichtungen (Änderung: § 21f Absatz1)
Der Einbau von Messeinrichtungen, die den Anforderungen aus Schutzprofil und Technischer Richtlinie genügen, wird explizit auf den Einbau neuer Messeinrichtungen beschränkt. Damit sind Fälle wie ein vorübergehender Ausbau oder ein Wechsel nicht von dieser Bestimmung betroffen.
Gas: Fristverlängerung für nicht schutzprofilkonforme Messeinrichtungen (Änderung: § 21f Absatz 2)
Die Frist für den Einbau von Messeinrichtungen, die nicht den Anforderungen aus Schutzprofil und Technischer Richtlinie genügen, wird bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.
Über GÖRLITZ:
Die GÖRLITZ AG mit Sitz in Koblenz, Deutschland, bietet Soft- und Hardwarelösungen für Zählerfernauslesung, Smart Metering und Meter Data Management. Der Schwerpunkt liegt auf Systemen zur Erfassung, Qualifizierung und Kommunikation von Mess- und Energiedaten. Daneben stehen ein breites Spektrum an Dienstleistungen bis hin zum Hosting sowie Schulungen zur Verfügung. Zu den Kunden zählen nationale und internationale Energieversorger, Netzbetreiber sowie namhafte Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Transport und Verkehr. Zur Unternehmensgruppe gehören Tochtergesellschaften in der Schweiz, in Österreich, in Benelux, Italien und Dänemark. Seit Juli 2011 gehört die GÖRLITZ AG zur IDS-Gruppe.