Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) und den Rückgang von Großkraftwerken – insbesondere der Atomkraftwerke – haben Übertragungsnetzbetreiber immer weniger Handlungsspielraum, um Redispatch-Maßnahmen umzusetzen. Um dem entgegenzutreten, hat der Bundestag am 4. April 2019 die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) verabschiedet. Es beinhaltet neben planungsrechtlichen Vereinfachungen für den rascheren Ausbau der Übertragungsnetze auch Neuregelungen zur Bewirtschaftung von Netzengpässen, das sogenannte Redispatch 2.0.
Was bisher nur für konventionelle Erzeugungsanlagen galt, weitet sich damit aus auf Speicher und Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) sowie aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Künftig werden auch EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in das Redispatch mit einbezogen. Diese sind in der Regel in den Spannungsebenen der Verteilnetze angeschlossen.
Redispatch 2.0 betrifft alle
Erstmals müssen sich neben den vier Übertragungsnetzbetreibern auch die rund 800 deutschen Verteilnetzbetreiber mit dem Thema Redispatch befassen. Sie kontrollieren und steuern ihre Netze sicher und zuverlässig; nicht abgestimmte Redispatch-Maßnahmen „von außen“ können dies jedoch gefährden.
Das Netzleitsystem HIGH-LEIT der VIVAVIS Unternehmensgruppe bietet hier beispielsweise eine Netzberechnungsvorschau, basierend auf den Fahrplänen der Anlageneinsatzverantwortlichen.
„Mit VIVAVIS können wir unseren Kunden bereits heute die Lösungen von morgen vorstellen“, sagt Christian Dietzel, Director Business Development der VIVAVIS GmbH. „Unser umfangreiches und interoperables Lösungsportfolio ermöglicht es Netzbetreibern, die gesetzlich geforderten Maßnahmen schnell und einfach umzusetzen.“
Diese neuen Vorgaben für das Management von Netzengpässen (Redispatch 2.0) müssen von den Netzbetreibern bis zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sein.