Wichtige Entscheidung auch für Bachelor- und Masterstudenten
Von der Entscheidung können laut "WISO-SteuerBrief" auch die vielen Bachelor- und Masterstudenten profitieren, selbst wenn sie ihr Studium direkt im Anschluss an die Schulausbildung begonnen haben. Weil der Bachelor der erste akademische Grad ist, der vergeben wird, gilt das Master-Studium bereits als Zweitstudium, und die Aufwendungen dafür sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Wer sich näher mit dem Thema befassen will, kann die November-Ausgabe des "WISO-SteuerBrief" unter www.wiso-steuerbrief.de kostenlos anfordern.
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