„Viele Kunden, vor allem natürlich solche aus dem Behördenumfeld, befinden sich schnell in einer steuer- und strafrechtlichen Grauzone, wenn sie Geschenke annehmen. Sie unterliegen Complianceregeln und dürfen beispielsweise Präsente nur in sehr geringem Umfang annehmen, um nicht unter Korruptionsverdacht zu geraten. Und zudem kann der Aufwand der korrekten Versteuerung von Präsenten dem Beschenkten die Freude schon trüben“, sagt Peter Stürmann, Geschäftsführer der VZM-Gruppe.
VZM nahm dies schon vor Jahren zum Anlass, die üblicherweise zum Zweck der Kundenbindung eingesetzten Geldbeträge in der Weihnachtszeit einer Kinderhilfsorganisation zu spenden. Nachdem sich in diesem Jahr bei einer hausinternen Befragung herausgestellt hatte, dass auffallend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privat Kinderhilfsorganisationen ehrenamtlich oder finanziell unterstützen, erweiterte VZM den Empfängerkreis für Spenden: „VZM spendet nun an die gleichen caritativen Initiativen wie die Belegschaft“, so Stürmann. Dazu zählt wie bisher www.sterntaler-bonn.de. Neu hinzugekommen sind www.lichtblicke.de, www.kjib.de, www.humorhilfheilen.de sowie www.himmelunaeaed.de. Alle genannten kümmern sich in der einen oder anderen Weise um Kinder, Jugendliche und deren Familien. VZM würde es begrüßen, wenn sich auch Kunden ihrerseits für diese Idee begeistern könnten.