Hintergrund der Diskussion um den Einsatz von Brandschutzschaltern dürften die neuen und augenscheinlich marketinggetriebenen Verweise der Elektroindustrie auf die seit 18.12.2017 geltende Norm „VDE 0100-420 Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen thermische Auswirkungen“ sein, in die als erweiterte Schutzmaßnahme gegen Brände Anforderungen zu Brandschutzschaltern aufgenommen wurden. Wie jede Norm wurde auch diese von der Industrie selbst initiiert. VZM weist darauf hin, dass der Wortlaut jedoch keineswegs den Einsatz von Störlichtbogen-Schutzeinrichtungen in Rechenzentren fordert, sondern diese nur in Ausnahmefällen und nur für ganz spezielle Gebäude und Funktionen (z. B. Kitas oder feuergefährdete Betriebsstätten) empfiehlt.
Der zur VZM-Gruppe gehörende Informationsdienst Sicherheits-Berater erläutert die Zusammenhänge und den Tenor der neuen Norm ausführlich. Er ist auf https://www.sicherheits-berater.de/startseite/artikel-ohne-abo/hurra-der-brandschutzschalter-ist-pflicht.html aufrufbar.