Der Ausbau der Windenergie im Landkreis Ostprignitz-Ruppin geht weiter voran: Im Herbst 2021 haben die Bauarbeiten der VSB Gruppe für ein Windrad in der Gemarkung Zernitz begonnen. Hier exisiert bereits ein Windparkgebiet mit 28 Anlagen unterschiedlicher Betreiber, die in der Zeit zwischen 2003 bis 2015 errichtet wurden.
Auf der VSB-Baustelle ist der 1. Bauabschnitt nun abgeschlossen: Die Wege sind erschlossen, die Kranstellfläche errichtet und das Fundament fertiggestellt. Zum Schutz von Brutvögeln, Reptilien und Amphibien ruht die Baustelle bis August. Im Sommer schließen sich weitere Arbeiten wie der Bau der Kabeltrasse und die Errichtung der Übergabestation an. Die Lieferung sowie Errichtung von Turmteilen, Maschinenhaus, Getriebe und Rotorblättern ist für November geplant. Noch im Dezember 2022 soll die Vestas-Anlage mit 166 Meter Nabenhöhe ans Netz gehen und Windstrom einspeisen.
Mehrwehrt für Natur und Ortsumfeld: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Für die mit dem Windpark Zernitz-Lohm verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt wird eine bisher intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche im Gebiet „Königsberger See“ in artenreiches Grünland umgewandelt. Sie befindet sich an der Straße zwischen Zernitz-Lohm und Voigtsbrügge. Ziel der Maßnahme ist es, bedrohte Arten der Feldflur sowie der feuchten Wiesengesellschaften zu fördern, Feuchtbiotope zu erhalten und die Regeneration des Bodens zu fördern. Die Flächenagentur Brandenburg GmbH betreut die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme. VSB stellt dafür Mittel zur Verfügung.
Die Windenergieanlage fügt sich in den bereits bestehenden Windpark ein. Dennoch ist eine Ersatzgeldzahlung für den Eingriff in das Landschaftsbild vorgesehen. Sie wird als zweckgebundene Abgabe an das Land Brandenburg gezahlt. Die Mittel kommen direkt dem Naturschutzfonds Brandenburg zugute. Dieser wird das Geld in flächenaufwertende Maßnahmen für Biodiversität, Landschaftsbild und Artenvielfalt investieren. Die Ersatzzahlung wird – wenn möglich – für Naturschutzmaßnahmen im Landkreis bzw. in der Kommune eingesetzt, in der der Eingriff entstanden ist. Die Gemeinden in Brandenburg können sich mit geeigneten Natur- oder Artenschutzmaßnahmen für die Gelder aus diesem Fonds bewerben.