Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Teilvereinbarung, die unter anderem den Verzicht auf die 51-Prozent-Regel auf Tagesbasis zum Gegenstand hatte, die längst nicht mehr zeitgemäß war.
Ein weiterer Kernpunkt des unterzeichneten Dokuments ist eine gerechtere Betrachtung der Entgeltfortzahlung. Die neue Regelung führt im Krankheitsfall zu deutlich mehr Transparenz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei walter services. Sie wissen zukünftig genau, welche Entgeltfortzahlung sie zu erwarten haben, gerade auch im Hinblick auf die zu leistenden Zuschläge.
Wolfgang Salzig, Chief Human Resources Officer bei walter services, zeigt sich sehr zufrieden mit der Einigung: „Wir sind mit diesem vorläufigen Verhandlungspaket einen guten Schritt weiter in Bezug auf die Vereinfachung unserer Prozesse und die Transparenz für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir müssen weg von einer verwirrenden Verwaltungsbürokratie hin zu einer offenen und transparenten Struktur. Für alle Beteiligten war klar: Ohne Kompromisse geht es nicht, damit beide Seiten profitieren. Ich denke, das ist uns mit diesem Vertrag ganz gut gelungen. Er bietet eine solide Basis für die zukünftige Entgeltfortzahlung sowie für die Planung unserer Mitarbeiter.“