Eichrechtskonformes Laden für alle
Das Eichrecht schreibt vor, dass jeder Ladevorgang jederzeit nachvollziehbar sein muss. Ziel ist es, dem Verbraucher eine korrekte Abrechnung des Ladevorgangs auf Grundlage nachvollziehbarer Beträge auf kWh-Basis zu ermöglichen. Dazu gehören Angaben zum Standort der Ladesäule, sowie zur Uhrzeit und der Menge des geladenen Stroms in Kilowattstunden. Der Datenschutz des Kunden und die Gewährleistung der Sicherheit der Messdaten stehen dabei im Vordergrund.
Bisheriges Problem: Aufgrund fehlender Standards wurden dem Verbraucher in der Vergangenheit für einen Ladevorgang oft Pauschalbeträge ohne Quittung und nachvollziehbarer Berechnung in Rechnung gestellt. Ein Ladevorgang ist aber nie identisch, bedingt durch mehrere Ursachen. Dies kann in einem möglichen Streitfall zwischen dem Betreiber der Ladeinfrastruktur und seinem Kunden zu einem Konflikt führen. Aus Verbrauchersicht bedarf es hier einer entsprechenden Lösung.
Wen betrifft das eichrechtskonforme Laden?
Sobald es um halböffentliche Infrastruktur, beispielsweise in Parkhäusern geht, gilt das Eichrecht. Hauptsächlich betroffen sind aber Betreiber von Wechselstrom-Ladesäulen (AC-Ladesäulen) und Gleichstrom-Ladesäulen (DC-Ladesäulen) im öffentlichen Bereich. Wallboxen im privaten Bereich sind in der Regel davon ausgeschlossen, denn diese hängen direkt mit am Stromzähler im Haus.
Anforderungen des Eichrechts an öffentliche Ladeinfrastruktur
Für die Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur ergeben sich konkrete Anforderungen an das eichrechtskonforme Laden und Abrechnen. Dazu gehören: genaues Messen, die Zuordnung von Kundendaten sowie eine transparente und sichere Übertragung von Transaktionsdaten an eine Abrechnungsplattform (Back-End).
Zur Erfüllung der eichrechtlichen Kundenschutzanforderungen setzen die Ladesäulenhersteller zunehmend auf Public-Key-Signaturverfahren. Public Keys sind auf Messeinrichtungen angezeigte, eichrechtsrelevante Zahlenfolgen, die pro Ladepunkt vergeben werden und somit einen direkten Bezug zum Standort geben. Der Nutzer des Ladepunkts kann damit über eine Transparenzsoftware die ausgewiesenen Messwerte auf ihre Richtigkeit überprüfen und erhält gleichzeitig den kompletten Ladedatensatz mit allen relevanten Informationen. Seit April 2018 ist bei der Anmeldung von Ladesäulen auf der Webseite der Bundesnetzagentur ein optionales Feld zur Eingabe von Public Keys vorgesehen – notwendig für alle Betreiber von Ladeeinrichtungen, deren Hersteller eine Baumusterprüfbescheinigung mit entsprechender Verpflichtung erhalten haben.
Eine weitere Herausforderung: Datensicherheit und deren korrekte Zuordnung im Falle eines Kommunikationsverlusts auf dem Weg zur Abrechnungsplattform. Für öffentlich zugängige Ladeinfrastruktur fordert der aktuelle Rechtsrahmen im gesetzlichen Messwesen (MessEG und MessEV) für die Abrechnung eines Ladevorgangs eine nachvollziehbare Transparenz. Das Eichrecht schreibt vor, dass Kundendaten immer eindeutig zugeordnet und sicher an eine Abrechnungsplattform (OCPP 1.6 – Open Charge Point Protocol – fähiges Back-End) übertragen werden müssen.
Als aktives Vereinsmitglied der ersten Stunde hat WALTHER-WERKE im Rahmen der S.A.F.E.-Initiative (Software Allicance for E-Mobility) die Entwicklung einer unabhängigen und herstellerübergreifenden Transparenzsoftware für einen verbraucherfreundlichen Marktstandard maßgeblich mit gefördert. Dank dieser Software kann der Kunde bequem und sicher alle relevanten Datensätze auslesen und überprüfen.
Ladelösungen der WALTHER-WERKE – eichrechtskonform und kundenfreundlich
Als zukunftsfähige und besonders benutzerfreundliche Lösung bietet WALTHER-WERKE seinen Kunden eichrechtskonforme Ladesäulen und Wandladestationen durch die Integration einer plombierten Messkapsel bestehend aus einem MID-Modbus-Zähler, einem CryptoGateway und einer neuen RFID-Displayeinheit pro Ladepunkt. Mit der Messkapsel werden die Werte eichrechtskonform ermittelt. Die Kapsel ist so konzipiert, dass sie in allen neuen Produkten verbaut und je nach Produktreihe, Baujahr und Aufbau weitestgehend in Bestandsprodukten nachgerüstet werden kann. Zur Durchführung einer eichrechtskonformen Nachrüstung kooperieren die WALTHER-WERKE mit dem deutschlandweiten Servicepartner Synfis.
Das CryptoGateway signiert den Kundenladevorgang und verschlüsselt diesen vor dem Versenden zum Back-End. Die RFID-Displayeinheit mit LCD-Anzeige zeigt dem Kunden sowohl alle relevanten Daten des Ladevorganges als auch den Differenzwert zwischen dem aktuellen und dem Zählerstand bei Ladebeginn an. Ein Messwert, der über den marktüblichen Standard hinausgeht.
Die Messkapsel verfügt über einen lokalen Ringspeicher, auf dem alle Ladedaten aufgezeichnet werden. Zusätzlich wird der Public Key auch als QR-Code angezeigt. Zur Authentifizierung ist ein neuer RFID-Leser für Karten von MIFARE Classic sowie zukünftig für DESFire im Gehäuse des Displays gemäß NFC-Norm integriert. Benutzerfreundlich und auf Augenhöhe.
Das eichrechtskonforme Portfolio der WALTHER-WERKE umfasst derzeit solide Ladestationen (ECOLECTRA 250, EVOLUTION 350 & ECOLECTRA 600) und Wandladestationen erhältlich sowohl für den skalierbaren Systembetrieb (systemEVO) als auch als Stand-Alone Lösungen. Die Ladesäulen gibt es mit einem integrierten Hausanschlusskasten (ECOLECTRA 600) und entsprechen den neuen technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4100. Neuer Standard in allen Ladeeinrichtungen sind der Überspannungsschutz Typ 1-2-3 und LTE-Router.
WALTHER-WERKE bietet seinen Kunden somit ein umfangreiches Sortiment an Ladelösungen für sämtliche Marktanforderungen und Bedürfnisse – eichrechtskonform und benutzerfreundlich.
Die Ladelösungen der WALTHER-WERKE sind auch auf der E-World in Essen vom 11. bis 13. Februar in der Halle 5 | Stand 508 zu sehen.
Anlässlich der Light+Building, vom 08. bis 13. März in Frankfurt, stellt WALTHER auf dem Messestand E41 in der neuen Halle 12 sein Produktportfolio dem Fachpublikum vor.