Im Zuge der Revision Modul B wurde eine Optimierung für eine nachhaltige Funktionsstabilität durchgeführt. Zusätzlich wurde die Performance des Charge Controllers verbessert. Mit Erhalt der Baumusterprüfbescheinigung erfüllen die WALTHER-WERKE somit alle aktuellen Anforderungen des Mess- und Eichrechts sowie der Preisangabenverordnung. Das integrierte Touch-Display der Ladesäule ECOLECTRA 600 verspricht auch eine verbraucherfreundliche Preisanzeige unter Berücksichtigung eines Backends und der Kommunikation mit OCPP 1.6. Die Ladesäule eignet sich daher für das Laden im öffentlichen Raum und für den Standalone-Einsatz.
Die WALTHER-Ladelösungen gewährleisten die vom Eichrecht geforderte, korrekte Abrechnung eines jeden Ladevorgangs über eine eichrechtskonforme Messeinrichtung, der sogenannten Messkapsel. Auf Basis von Kilowattstunden garantiert die Messkapsel eine exakte Abrechnung des verbrauchten Stroms sowohl für den technischen Betreiber von Ladeinfrastruktur, als auch für den Backend-Betreiber und Endkunden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine eichrechtskonforme Abrechnung nicht nur für den öffentlichen und halböffentlichen Raum, sondern bspw. auch beim Laden von Firmen-Elektrofahrzeugen über den privaten Hausanschluss, wenn anschließend eine Verrechnung mit dem Arbeitgeber erfolgt.
Die zentrale Steuerungseinheit der Messkapsel bildet das CryptoGateway zur Signatur des Ladevorgangs und Versendung des Datensatzes an das Backend. Die RFID-Displayeinheit enthält alle geforderten, eichrechtsrelevanten Größen sowie einen RFID-Reader zur Nutzer-Authentifikation. Der MID-konforme Stromzähler erfasst den Differenzwert aus dem aktuellen Zählerstand und dem Zählerstand bei Ladestart in kWh. Für eine übersichtliche und nachvollziehbare Abrechnung der Ladevorgänge sorgt eine Transparenzsoftware. Die darüber erstellte Abrechnung kann der Kunde jederzeit auf Korrektheit überprüfen.
Somit erfüllen die WALTHER-WERKE sowohl die technischen als auch die Backend-Anforderungen des Förderprogramms für „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“, das am 31.08.2021 gestartet wurde. Die Antragsstellung kann bis zum 18.01.2022 erfolgen.