Weise Software, Anbieter von Management- und Fachprogrammen für Architektur- und Ingenieurbüros hat das Programm zur Honorarberechnung und Angebotserstellung bereits an die neue HOAI 2021 angepasst. Diese berücksichtigt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019, wonach die Verbindlichkeit der Honorarmindest- und -höchstsätze gegen EU-Recht verstoßen. Die neue Software-Version HOAI-Pro 2021 reagiert darauf und ermöglicht eine rechtssichere, EuGH- und HOAI 2021-konforme Honorarabrechnung. Dazu wurden alle Funktionen, Architekten- und Ingenieurverträge angepasst und aktualisiert, neue Begrifflichkeiten der HOAI 2021 in die Honorarermittlung übernommen und der komplette Text der HOAI 2021 in das Programm integriert. Zudem erhalten alle Anwender von HOAI-Pro 2021 detaillierte Tipps und Hinweise zur neuen HOAI-Fassung. In entsprechenden Ratgebern erläutert Frank Weber, Honorarprofessor für privates Baurecht an der TU Dresden und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, die EuGHEntscheidung, die neue HOAI 2021 und deren Auswirkungen auf die Vertragspraxis.
Flexibel und rechtskonform
HOAI-Pro 2021 von Weise Software berücksichtigt das aktuelle Honorarrecht und bietet Planern zugleich die Möglichkeit, die Abrechnung ihrer Leistungen an die individuellen Anforderungen ihrer Projekte anzupassen. So kann man beispielsweise über detaillierte Einstellungen bei den anrechenbaren Kosten mit abweichenden Honorarzonen und den Honorarsätzen rechnen, Kostenansätze ändern oder Leistungsphasen individuell untergliedern. Eigene oder zusätzliche Leistungsphasen können ebenso flexibel definiert werden wie Zu- und Abschläge. Pauschalhonorare bieten ferner die Möglichkeit einer freien Vereinbarung zusätzlicher Leistungen oder die Gewährung von Rabatten. Zudem können Angebote oder Rechnungen über freie Leistungsbilder unabhängig von Regelwerken gestaltet werden. Mit diesen flexiblen Funktionen unterstützt HOAI-Pro 2021 Planer bei der Erstellung transparenter und rechtssicherer Angebote und Rechnungen.
HOAI-Pro 2021 unterstützt BIM
Zu den weiteren Neuerungen von HOAI-Pro 2021 zählen die Leistungsphasenuntergliederung nach HVA F-StB für Leistungen im Straßen- und Brückenbau sowie die Abrechnung Besonderer Leistungen gemäß AHO-Schriftenreihe. Dazu gehören das Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft (Heft 9), die Untergliederung der Leistungsphasen im Brandschutz (AHO Heft 17) sowie die Abrechnung BIM-spezifischer Planungsleistungen als Besondere Leistungen (AHO Heft 11). Damit trägt HOAI-Pro der wachsenden Bedeutung der BIM-Methode Rechnung und ermöglicht eine angemessene Abrechnung entsprechender Planungsleistungen. Honorare werden auf Grundlage der DIN 276, Ausgabe 2018-12 berechnet werden, inklusive GAEB-Import. Enthalten ist auch die Option für sonstige anrechenbare Kosten gemäß DIN 276, die nicht technik-relevant sind. In der wahlweise auf vereinbarten oder erbrachten Werten basierenden Honorarstatistik lassen sich Leistungsbilder nun auch nach ihrer Zusatzbezeichnung aufschlüsseln. Verbessert und beschleunigt wurden die Rechnungserstellung per FastReport-Berichtgenerator sowie die Darstellung und der Wechsel von Leistungsbildern.
Modularer Aufbau
HOAI-Pro 2021 beinhaltet neben dem Standardmodul mehrere, auch separat erhältliche Formularmodule: Das Modul "Zusätzliche Leistungsbilder" enthält die AHO-Schriftenreihe Heft 15, 17, 9, 17, 23 und die VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013 (Ingenieurleistungen Kanalsanierung). Das Zusatzmodul "mvB" ermöglicht die Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz mit dem Wertfaktorenmodell innerhalb der DIN 276. Das Modul "Business-Cockpit" generiert Zahlungseingangs-Übersichten, Gegenüberstellungen von Angeboten und Rechnungsstellungen und unterstützt das Mahnwesen. Das GoBD-Modul unterstützt Planer bei der Erfüllung der GoBDAnforderungen und enthält auch eine GoBD-Exportschnittstelle.