Die im Lieferkettengesetz (LkSG) definierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen sind beträchtlich. Der in §§ 4 ff. geregelte Mindestrahmen sieht vor, dass sie eine Grundsatzerklärung verabschieden, betriebsinterne Zuständigkeiten festlegen und ein Risikomanagement einrichten, das sicherstellt, dass mögliche Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte ermittelt, verhütet oder gemindert werden. Ebenso verpflichtend ist es, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen, Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Hinzu kommt die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern, sowie die Dokumentation. Über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen jährlich einen Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Die Erfüllung der Aufgaben gestalten sich in Anbetracht der komplexen, globalisierten Lieferketten als schwierig. Bei Nicht-Erfüllen drohen jedoch empfindliche Buß- und Zwangsgelder. Auch wenn das Lieferkettengesetz seit Anfang dieses Jahres 2024 (nur) für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland gilt und formal kleine Betriebe nicht direkt betroffen sind, ist jedoch absehbar, dass es auch für diese – als Teil der Lieferkette – relevant ist. Wertvolle Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben bieten die Neuprodukte von WEKA Media.
Toolbox Lieferkettengesetz
Mit der „Toolbox Lieferkettengesetz" bietet WEKA Media ein praktisches Werkzeug zur sicheren Umsetzung der durch das Gesetz eingeforderten Sorgfaltspflichten. Die Online-Lösung enthält nicht nur eine Schritt-für-Schritt-Darstellung der gesetzlich geforderten Aufgaben, sondern auch praktische, sofort einsetzbare Hilfestellungen bei der Formulierung der Grundsatzerklärung, bei der Durchführung von Risikoanalysen, bei der Aufstellung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie bei der Dokumentation und der Erstellung des Berichts an die BAFA.
WEKA Lieferkettenbeurteilungen
Mit der neuen Online-Software „WEKA Lieferkettenbeurteilungen" gelingt der im Lieferkettengesetz geforderte Sorgfaltspflichtenbericht einfach und intuitiv. Allefür die Erstellung und Dokumentation notwendigen Berichtsbestandteile – von der Grundsatzerklärung und der Risikoanalyse über das Beschwerdemanagement bis hin zu den Verantwortlichkeiten – sind dort als Muster hinterlegt und können spielend einfach auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Safety Clip Lieferkette
Wirkungsvolle mobile Unterweisungen, um Mitarbeitende zeitgemäß zum Thema Lieferkettengesetz zu sensibilisieren, bietet das professionelle Lernmanagementsystem „SafetyClips by WEKA". Mit kurzen, unterhaltsamen Lernvideos, die sie geräte-, zeit- und ortsunabhängig aufrufen können, unterweisen sich Beschäftigte eigenverantwortlich zu den Grundlagen des Gesetzes. Durch die mikrokleinen Einheiten ist der Zeitaufwand gering, der Lerneffekt dabei umso größer und nachhaltiger.